Hi,
nur so als Tipp am Rande:
Es gibt auch einen Klick indem der Text erhalten bleibt…
Reparaturen gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters,
Mc Leo hat geschrieben:
Hmm, diese einseitige Sichtweise sollte mal näher dargestellt
werden, insbesondere bei einer fiktiven Schuldfrage, die beim
M angesiedelt ist.
Natürlich geht es hier auch um die Schuldfrage, aber solange
der Mieter den Durchlauferhitzer nicht von der Wand gerissen
hat, wird es für den Vermieter schon etwas schwierig
nachzuweisen, dass der Mieter Schuld hat.
Eine Spekulation, ob etwas schwierig ist, ist doch für ehrliche Leute eher uninteressant. Die meisten M geben einen eigenen Fehler zu, meine jedenfalls.
Wäre lt. MV aber der
Mieter zur Wartung des DLH verpflichtet gewesen und hätte dies
versäumt, wäre eventuell eine Schuld nachzuweisen,
Mangelnde Wartungen müssen nicht zu einem Defekt füren.
aber das zu
entscheiden, hat der Mann in Schwarz beim jeweiligen
Amtsgericht.( Moderne Durchlauferhitzer werden nicht mehr
entkalkt )
jupp
Mc Leo hat geschrieben:
Im MV könnte nach dieser These vereinbart werden, dass der VM
immer die Schuld bei Schäden in der Wohneinheit trifft, aber
welcher VM macht dies schon.
Das mit den Thesen war Martin Luther,
imho auch für jeden jeden Wissenschaftler
auch wenn es Ihnen nicht
gefällt, aber leider ist es so, dass es erst einmal den VM
trifft,
Da wurde nie angezweifelt, daß die Schadensbeseitigung der VM zu organisieren hat.
es sei denn er kann beweisen, dass der Mieter Schuld
trägt.
Es gibt sogar ehrliche Ms, die dies freiwillig zugeben, schon weil sie anständige Menschen sind und dies auch vom VM erwarten.
So steht es im Gesetz.
Eben so nicht, sondern die Beweislast liegt wohl beim Forderer, wie vorgetragen. Was wäre zB, wenn der VM die Kosten von der Kaution (bei zeitrelevanter Kündigung) abzieht? Muß dann auch der VM etwas beweisen, wenn der M sie zurückfordert? Wenn ja nach welchem Gesetz?
Aber wer geht schon allen
Ernstens, zumindest derjenige der Erfahrung hat, für ca.
360,-- Euro, vor Gericht.
ich nicht
Ich, als Vermieter, auf jeden Fall nicht.
schön, dann sind wir uns ja einig
Mc Leo hat geschrieben:
Hiervon ausgenommen sind, wenn
vereinbart, die sog. Kleinreparaturen.
??? s. o.
Auch kleinere Instandsetzungsarbeiten genannt, ich weiß ja
nicht aus welchem Bundesland Sie kommen, aber hier im
Rheinland nennt man das so. Die Höhe des Einzelfalls oder aber
die Gesamtkosten p.a. in % sollten in einem guten Mietvertrag
vereinbart worden sein.
Meine Mietverträge geben dazu genaue Auskunft.
Mc Leo hat geschrieben:
Es sein denn es ließe sich eine Manipulation mit Schadensfolge
für den M nachweisen. Handwerker und Fachleute erkennen
Sabotage oder Schikane.
Da haben Sie natürlich Recht, aber beweisen müssen Sie es als
Vermieter und das ist so gut wie unmöglich,
das sehe ich entschieden anders als diese Spekulation
es sei denn Sie
kennen einen „guten“ Installateur, der auch bereit ist vor
Gericht auszusagen.
Erstens machen Menschen Zeigenaussagen, die meistens auch stimmen. Zweiten habe ich einen ehrlichen Installateur beschäftigt, der auch reparaturen übernimmt. Wie bereits festgestllt wurde ist der VM derjenige, der organisiert…
Spätestens hier trennt sich die Spreu vom
Weizen und dann wären wir auch wieder s.o.
ganz und gar nicht
Und Sie müssen immer im Hinterkopf behalten, der Vermieter ist
für Reparaturen zuständig und nicht der Mieter.
Das wurde nie bezweifelt, wäe ja auch unangenehm, wenn dies anders wäre.
Mc Leo hat geschrieben:
Wartungsarbeiten können auch ein ein eigener Punkt im
Mietvertrag sein und fallen dann wohl kaum unter der
Kleireparaturklausel
Mir ging es hier darum, welche Kosten der Mieter zutragen hat,
ob jetzt über die Nebenkostenabrechnug oder aber über die
Kleinreparaturen ist ja wohl egal.
dann brauchen wir hier kaum Details erörtern
Imho ging ich von Schäden an der Wohnung zB durch einen M aus und wer diese zu bezahlen hat.
Ich gehe davon aus, dass Sie Vermieter sind und ich kann Sie
auch verstehen, aber was nicht geht, geht nicht.
Auch wenn unrichtige Spekulationen öfter vorgetragen werden, werden sie davon nicht wahrer!
.Ich spreche
da aus Erfahrung.
ich auch
vlg MC
PS: Wenn schon dieser Sachverhalt als VM bekannt ist, warum wird dann dieses Thema so extrem durchgekaut bis der letzte M darüber fällt?