Verpflichtung zur Warmwasserversorgung

Guten Tag,

angenommen wird folgender Sachverhalt.
In einer Wohnung existiert ein Durchlauferhitzer, der vollständig die Warmwasserversorgung der Wohnung regelt. Dieser funktioniert nicht mehr einwandfrei, so dass des öfteren nur lauwarmes Wasser oder heißes Wasser nur kurze Zeit zur Verfügung steht.
Im Mietvertrag befindet sich allerdings die Erwähnung, dass Reperaturen sowie die Ersetzung des Durchlauferhitzers zu Lasten des Mieters gehen.

Die Frage ist nun, ob der Vermieter die Reperatur/Ersetzung des Durchlauferhitzers trotz der Klausel im Mietvertrag übernehmen muss.
Wenn nicht, ist der Durchlauferhitzer bei einer Ersetzung des Mieters dann doch sein Eigentum und könnte bei einem Auszug durch diesen mitgenommen oder finanziell an den Vermieter abgetreten werden?

Danke schon einmal im Voraus für eine Antwort.

Vielen Grüße,
Bart_2002

Hallo Bart,

bevor der Durchlauferhitzer ausgetauscht wird, haben Sie schon einmal kontrolliert, ob die Perlatoren ( Siebchen ) an den Armaturen verschmutzt sind ?

Reparaturen gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters, diese Verpflichtung kann auch nicht durch eine Vereinbarung im Mietvertrag umgangen werden. Hiervon ausgenommen sind, wenn vereinbart, die sog. Kleinreparaturen. Hierunter fällt die Neuanschaffung eines Durchlauferhitzer selbstverständlich nicht, allenfalls die Wartung, bzw. Entkalkung des Gerätes.

Gruß

Wolfgang

Hi,

bevor der Durchlauferhitzer ausgetauscht wird, haben Sie schon
einmal kontrolliert, ob die Perlatoren ( Siebchen ) an den
Armaturen verschmutzt sind ?

guter Gedanke

Reparaturen gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters,

Hmm, diese einseitige Sichtweise sollte mal näher dargestellt werden, insbesondere bei einer fiktiven Schuldfrage, die beim M angesiedelt ist.

diese Verpflichtung kann auch nicht durch eine Vereinbarung im
Mietvertrag umgangen werden.

???
Im MV könnte nach dieser These vereinbart werden, dass der VM immer die Schuld bei Schäden in der Wohneinheit trifft, aber welcher VM macht dies schon.

Hiervon ausgenommen sind, wenn
vereinbart, die sog. Kleinreparaturen.

??? s. o.

Hierunter fällt die
Neuanschaffung eines Durchlauferhitzer selbstverständlich
nicht,

Es sein denn es ließe sich eine Manipulation mit Schadensfolge für den M nachweisen. Handwerker und Fachleute erkennen Sabotage oder Schikane.

allenfalls die Wartung, bzw. Entkalkung des Gerätes.

Wartungsarbeiten können auch ein ein eigener Punkt im Mietvertrag sein und fallen dann wohl kaum unter der Kleireparaturklausel.

vlg MC

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für die schnelle Information. Sie hilft mir erheblich weiter. Weißt du zufällig auch, durch welchen Paragraphen diese Verpflichtung des Vermieters geregelt ist? Bzw. wo definiert wird, was allgemein unter Kleinreperaturen zu verstehen ist?

Viele Grüße,
Bart

Es sein denn es ließe sich eine Manipulation mit Schadensfolge
für den M nachweisen. Handwerker und Fachleute erkennen
Sabotage oder Schikane.

er schon wieder, super gedanke. der mieter manipuliert seinen durchlauferhitzer und fragt dann hier nach rat. schon mal in erwägung gezogen, dass der mieter ein mitglied einer terroristischen vereinigung sein koennte mit mehrwoechentlichem aufenthalt in terrorcamps? ein ganzer horizont von möglichkeiten tun sich hier auf fuer dich noch mehr stuss zu posten.

Hallo,

Reparaturen gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters,

Mc Leo hat geschrieben:

Hmm, diese einseitige Sichtweise sollte mal näher dargestellt werden, insbesondere bei einer fiktiven Schuldfrage, die beim M angesiedelt ist.

Natürlich geht es hier auch um die Schuldfrage, aber solange der Mieter den Durchlauferhitzer nicht von der Wand gerissen hat, wird es für den Vermieter schon etwas schwierig nachzuweisen, dass der Mieter Schuld hat. Wäre lt. MV aber der Mieter zur Wartung des DLH verpflichtet gewesen und hätte dies versäumt, wäre eventuell eine Schuld nachzuweisen, aber das zu entscheiden, hat der Mann in Schwarz beim jeweiligen Amtsgericht.( Moderne Durchlauferhitzer werden nicht mehr entkalkt )

Mc Leo hat geschrieben:

Im MV könnte nach dieser These vereinbart werden, dass der VM immer die Schuld bei Schäden in der Wohneinheit trifft, aber welcher VM macht dies schon.

Das mit den Thesen war Martin Luther, auch wenn es Ihnen nicht gefällt, aber leider ist es so, dass es erst einmal den VM trifft, es sei denn er kann beweisen, dass der Mieter Schuld trägt. So steht es im Gesetz. Aber wer geht schon allen Ernstens, zumindest derjenige der Erfahrung hat, für ca. 360,-- Euro, vor Gericht.

Ich, als Vermieter, auf jeden Fall nicht.

Mc Leo hat geschrieben:

Hiervon ausgenommen sind, wenn
vereinbart, die sog. Kleinreparaturen.

??? s. o.

Auch kleinere Instandsetzungsarbeiten genannt, ich weiß ja nicht aus welchem Bundesland Sie kommen, aber hier im Rheinland nennt man das so. Die Höhe des Einzelfalls oder aber die Gesamtkosten p.a. in % sollten in einem guten Mietvertrag vereinbart worden sein.

Mc Leo hat geschrieben:

Es sein denn es ließe sich eine Manipulation mit Schadensfolge für den M nachweisen. Handwerker und Fachleute erkennen Sabotage oder Schikane.

Da haben Sie natürlich Recht, aber beweisen müssen Sie es als Vermieter und das ist so gut wie unmöglich, es sei denn Sie kennen einen „guten“ Installateur, der auch bereit ist vor Gericht auszusagen. Spätestens hier trennt sich die Spreu vom Weizen und dann wären wir auch wieder s.o.
Und Sie müssen immer im Hinterkopf behalten, der Vermieter ist für Reparaturen zuständig und nicht der Mieter.

Mc Leo hat geschrieben:

Wartungsarbeiten können auch ein ein eigener Punkt im Mietvertrag sein und fallen dann wohl kaum unter der Kleireparaturklausel

Mir ging es hier darum, welche Kosten der Mieter zutragen hat, ob jetzt über die Nebenkostenabrechnug oder aber über die Kleinreparaturen ist ja wohl egal.

Ich gehe davon aus, dass Sie Vermieter sind und ich kann Sie auch verstehen, aber was nicht geht, geht nicht. Ich spreche da aus Erfahrung.

Gruß
Wolfgang

Hallo Bart,

leider nein, die § kenne ich nicht, aber es müsste alles in deinem Mietvertrag stehen.

Beispiel:
Der Mieter trägt außerdem die Kosten für kleinere Instandsetzungsarbeiten an denjenigen Gegenständen, die dem direkten und häufigen Zugriff unterliegen…
Je Einzelfall darf der Betrag von zurzeit 90,-- Euro nicht überschritten werden; pro Jahr sind die Kosten auf zurzeit 6 % der Jahresmiete beschränkt.

Auch wenn ich Vermieter bin, kannst Du mich jederzeit ansprechen, da ich ein verdammt gutes Verhältnis zu meinen Mietern habe, weil ich weiss was ich darf und was nicht.

Und ganz wichtig, es geht nichts über gute Mieter.

Gruß

Wolfgang

Hi,

nur so als Tipp am Rande:
Es gibt auch einen Klick indem der Text erhalten bleibt…

Reparaturen gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters,

Mc Leo hat geschrieben:

Hmm, diese einseitige Sichtweise sollte mal näher dargestellt
werden, insbesondere bei einer fiktiven Schuldfrage, die beim
M angesiedelt ist.

Natürlich geht es hier auch um die Schuldfrage, aber solange
der Mieter den Durchlauferhitzer nicht von der Wand gerissen
hat, wird es für den Vermieter schon etwas schwierig
nachzuweisen, dass der Mieter Schuld hat.

Eine Spekulation, ob etwas schwierig ist, ist doch für ehrliche Leute eher uninteressant. Die meisten M geben einen eigenen Fehler zu, meine jedenfalls.

Wäre lt. MV aber der
Mieter zur Wartung des DLH verpflichtet gewesen und hätte dies
versäumt, wäre eventuell eine Schuld nachzuweisen,

Mangelnde Wartungen müssen nicht zu einem Defekt füren.

aber das zu
entscheiden, hat der Mann in Schwarz beim jeweiligen
Amtsgericht.( Moderne Durchlauferhitzer werden nicht mehr
entkalkt )

jupp

Mc Leo hat geschrieben:

Im MV könnte nach dieser These vereinbart werden, dass der VM
immer die Schuld bei Schäden in der Wohneinheit trifft, aber
welcher VM macht dies schon.

Das mit den Thesen war Martin Luther,

imho auch für jeden jeden Wissenschaftler

auch wenn es Ihnen nicht
gefällt, aber leider ist es so, dass es erst einmal den VM
trifft,

Da wurde nie angezweifelt, daß die Schadensbeseitigung der VM zu organisieren hat.

es sei denn er kann beweisen, dass der Mieter Schuld
trägt.

Es gibt sogar ehrliche Ms, die dies freiwillig zugeben, schon weil sie anständige Menschen sind und dies auch vom VM erwarten.

So steht es im Gesetz.

Eben so nicht, sondern die Beweislast liegt wohl beim Forderer, wie vorgetragen. Was wäre zB, wenn der VM die Kosten von der Kaution (bei zeitrelevanter Kündigung) abzieht? Muß dann auch der VM etwas beweisen, wenn der M sie zurückfordert? Wenn ja nach welchem Gesetz?

Aber wer geht schon allen
Ernstens, zumindest derjenige der Erfahrung hat, für ca.
360,-- Euro, vor Gericht.

ich nicht

Ich, als Vermieter, auf jeden Fall nicht.

schön, dann sind wir uns ja einig

Mc Leo hat geschrieben:

Hiervon ausgenommen sind, wenn
vereinbart, die sog. Kleinreparaturen.

??? s. o.

Auch kleinere Instandsetzungsarbeiten genannt, ich weiß ja
nicht aus welchem Bundesland Sie kommen, aber hier im
Rheinland nennt man das so. Die Höhe des Einzelfalls oder aber
die Gesamtkosten p.a. in % sollten in einem guten Mietvertrag
vereinbart worden sein.

Meine Mietverträge geben dazu genaue Auskunft.

Mc Leo hat geschrieben:

Es sein denn es ließe sich eine Manipulation mit Schadensfolge
für den M nachweisen. Handwerker und Fachleute erkennen
Sabotage oder Schikane.

Da haben Sie natürlich Recht, aber beweisen müssen Sie es als
Vermieter und das ist so gut wie unmöglich,

das sehe ich entschieden anders als diese Spekulation

es sei denn Sie
kennen einen „guten“ Installateur, der auch bereit ist vor
Gericht auszusagen.

Erstens machen Menschen Zeigenaussagen, die meistens auch stimmen. Zweiten habe ich einen ehrlichen Installateur beschäftigt, der auch reparaturen übernimmt. Wie bereits festgestllt wurde ist der VM derjenige, der organisiert…

Spätestens hier trennt sich die Spreu vom
Weizen und dann wären wir auch wieder s.o.

ganz und gar nicht

Und Sie müssen immer im Hinterkopf behalten, der Vermieter ist
für Reparaturen zuständig und nicht der Mieter.

Das wurde nie bezweifelt, wäe ja auch unangenehm, wenn dies anders wäre.

Mc Leo hat geschrieben:

Wartungsarbeiten können auch ein ein eigener Punkt im
Mietvertrag sein und fallen dann wohl kaum unter der
Kleireparaturklausel

Mir ging es hier darum, welche Kosten der Mieter zutragen hat,
ob jetzt über die Nebenkostenabrechnug oder aber über die
Kleinreparaturen ist ja wohl egal.

dann brauchen wir hier kaum Details erörtern
Imho ging ich von Schäden an der Wohnung zB durch einen M aus und wer diese zu bezahlen hat.

Ich gehe davon aus, dass Sie Vermieter sind und ich kann Sie
auch verstehen, aber was nicht geht, geht nicht.

Auch wenn unrichtige Spekulationen öfter vorgetragen werden, werden sie davon nicht wahrer!

.Ich spreche

da aus Erfahrung.

ich auch

vlg MC

PS: Wenn schon dieser Sachverhalt als VM bekannt ist, warum wird dann dieses Thema so extrem durchgekaut bis der letzte M darüber fällt?

auch kein Hi,

Hier mal für Anfänger:

Die Kleinreparaturklausel wurde eingeführt, weil es Ms gab, die durch viele kleine Schäden aufgefallen sind. Ein Schelm, der böses dabei denkt. Die VMs haben auf diese miese Tour eben reagiert.

auch keinen lg MC

PS: Warum fragt dieser Poster nicht einfach vorher hier mal etwas, anstatt sioh als Nichtwisser zu outen?

auch kein Hi,

Hier mal für Anfänger:

Die Kleinreparaturklausel wurde eingeführt, weil es Ms gab,
die durch viele kleine Schäden aufgefallen sind. Ein Schelm,
der böses dabei denkt. Die VMs haben auf diese miese Tour eben
reagiert.

auf die sich mein kommentar bemerkenswerterweise so ganz und gar überhaupt nicht bezogen hat. aber schön dass du auch mal was etwas wissen zeigst. nur leider gibts bei themaverfehlung 0 punkte.

PS: Warum fragt dieser Poster nicht einfach vorher hier mal
etwas, anstatt sioh als Nichtwisser zu outen?

schreibst du die worte absichtlich so falsch um mir den negativeindruck zu vermitteln, du würdest für mich möglichst wenig zeit für antworten verschwenden? das ist dir auf jeden fall geglückt.

an die Wursthand

Hier mal für Anfänger:

Die Kleinreparaturklausel wurde eingeführt, weil es Ms gab,
die durch viele kleine Schäden aufgefallen sind. Ein Schelm,
der böses dabei denkt. Die VMs haben auf diese miese Tour eben
reagiert.

auf die sich mein kommentar bemerkenswerterweise so ganz und
gar überhaupt nicht bezogen hat.

Eben, es gibt hier Informationen die stimmen und das sogar umsonst, übrigens auch für die Mitleser…

aber schön dass du auch mal
was etwas wissen zeigst.

Das wird ständig abgeliefert, im Gegensatz zur Wursthand, die nur heiße Luft verbreitet.

nur leider gibts bei themaverfehlung
0 punkte.

Es gibt durchaus Leute, die schlauer werden wollen…

PS: Warum fragt dieser Poster nicht einfach vorher hier mal
etwas, anstatt sioh als Nichtwisser zu outen?

schreibst du die worte absichtlich so falsch um mir den
negativeindruck zu vermitteln,

Für jemand, der nicht einmal Groß- und Kleinschreibung zeigt reicht das vollkommen.

Wir sind und werden so schnell nicht beim Du ankommen. Jemand, der keinen Respekt kennt und jeden ohne Einwilligung duzt, sollte sich Nachhilfe im Höflichkeitsumgang nehmen.

du würdest für mich möglichst
wenig zeit für antworten verschwenden? das ist dir auf jeden
fall geglückt.

Die Antworten sind in erster Linie für die Mitleser, die Wursthand ist kein Experte, mit dem man sich auf Niveau auseinandersetzen kann.

dito MC

MOD schalte doch mal den Psychopathen ab, oT owT,
owT