Wie lange darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer verpflichten, wenn der AG die Lehrgangsgebühren für den AN zahlt und während dieser Zeit der AN auch weiter seinen vollen Lohn bekommt?
Was würde ein Zusatz bedeuten, der in etwa so lautet: Der AN muss dem AG nach der Ausbildung/ Lehrgang noch X Jahre zur Verfügung stehen.
Hallo,
soweit ich weiß, darf der AG den AN für max. 3 Jahre verpflichten. Muß aber die Grundlage erst noch in meinen Unterlagen suchen. Hierüber gibt es ein Gerichtsurteil. Schreibe es dir aber noch.
Gruß
Sabine
Hallo (Und? Sieht das nicht toll aus, so eine freundliche Begrüßung?)
Die Bindungsdauer ist abhängig von mehreren Faktoren. Unter anderem vom Nutzen des AN bzgl des Lehrganges, Kosten des AG, Lehrgangsdauer. Zudem wäre die konkrete vertragliche Vereinbarung im Wortlaut im Zuge der Vertragskontrolle zu prüfen.
Insofern sind die bisher hingeworfenen Detail-Bröckchen definitv zu klein.
Gruß, (Sieht das nicht toll aus, so eine freundliche Verabschiedung?)
LeoLo
Hallo, ich habe den Artikel gefunden:
Ausbildungsbeihilfe
BAG, vom 23.02.1983, Az. 5 AZR 531/80
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Zu den Umständen, die für die Zulässigkeit einer Bindung des Arbeitnehmers durch Rückzahlungsverpflichtungen für vom Arbeitgeber getragene Ausbildungskosten maßgebend sind, gehört auch das Verhältnis von Ausbildungs- und Bindungsdauer.
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Die Teilnahme an einem etwa halbjährigen Lehrgang für den gehobenen Sparkassendienst auf Kosten des Arbeitgebers rechtfertigt im Rahmen der Gesamtbetrachtung keine drei Jahre übersteigende Rückzahlungsverpflichtung.
BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe; GG Art. 12; ZPO § 139; ZPO § 286
oder auch hier http://www.betriebsraete.de/bag-1995/5%20AZR%20241-94
findest du etwas über Bindungsfrist.
Diese Fristen gelten für Sparkassen und Kommunen!
Hoffe du kannst damit was anfangen und es trifft auf deinen Fall zu.
Gruß
Sabine