Verpflichtungen aus ALG2

Hallo zusammen,

wenn jemand etwa 3 Monate Hartz 4 empfangen hat und sich dann bei der Arbeitsagentur ordnungsgemäß abmeldet, weil endlich in Arbeit - welche Verpflichtungen hat derjenige dann noch gegenüber der Arbeitsagentur???

Muss das empfangene ALG2 zurück gezahlt werden? Die Arbeitsagentur schickt städnig Zettel, auf denen die Höhe des jetzigen Gehaltes angegeben werden soll - zu recht? Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür, wenn derjenige der die Zettel ausfüllen soll jetzt ja gar nichts mehr vom AA bekommt (kein Geld für Umzug, kein Trennungskostenzuschuss, gar nichts - und auch gar nicht beantragt!)? Muss man der Arbeitsagentur mitteilen, wie viel man verdient?

Gruss und schönen Sonntag!

Manu

Servus Manu,

Nein!

Das kannst Du getrost ignorieren, denn der Hinweis auf die Mitwirkungspflicht greift nur, wenn Du Leistungen beantragt hast.

Ich würde mir den Spaß erlauben, denen zu schreiben: „Bitte stellen Sie Ihre Schikanen ein. Sie gefährden durch Ihr Verhalten mein neues Arbeitsverhältnis.“

und das gnaze auf deren Vorlage zum Ausfüllen, im selben Kuvert einfach dort eingeworfen.

Viel Spaß beim zurücknerven.
Gruß
Rebell

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