Verpflichtungen bei Wechselgeschäften

Vielleicht kann mir hier jemand helfen, ich habe leider keine Ahnung von Wechselgschäften.

Aufgabe:
Der Hersteller H in Hannover verkauft im November des Jahres 09 von ihm gestellte Lebensmittel in Dosen zum Preis von 53500 € an die A-GmbH mit Sitz in Göttingen. Zur Sicherung seines Kaufpreisanspruchs zieht H auf die A-GmbH einen Dreimonatswechsel, Verfalltag 15.´Februar des Jahres 10. Die A-GmbH akzeptiert diesen Wechsel und reicht ihn an den Lieferanten H zurück. H „bezahlt“ mit diesem Wechsel seinen Lieferanten, die C-GmbH mit Sitz in Celle, die ihrerseits den Wechsel Ende November des Jahres 09 ihrer Hausbank zum Diskont weiterreicht.

Welche VErpflichtungen ergeben sich aus diesem Vorgang für die beteiligten Unternehmen H, A und C?

In dem Studienheft steht zu Wechseln leider mal überhaupt nichts drin.

Schonmal vielen Dank

Hallo Chilly,
zum einen sind die Leute hier im Forum nicht dafür da um deine Hausaufgaben zu machen und zum anderen bist du hier im falschen Brett.
Versuche es im Brett Steuern denn dort wird es eher was mit deiner Frage.
Zum anderen solltst du deine möglichen Antworten mit dazu Posten denn eine Antwort hätte ich für dich, aber nicht ohne vorher zu sehen das du dich selber daran gesetzt hast und ich nicht für dich die Hausaufgaben erledigen soll.
Gruß Sunny