angenommen, jemand verstürbe, der einen Vertrag abgeschlossen habe,
in dem er sich verpflichtet hätte, jeden Monat einen Betrag x für Futter für Tiere in Not zu überweisen. Die Vertragsvereinbarung (im Vertrag „Bestellung“ genannt) würde jeweils um 12 Monate verlängert, wenn nicht vorher gekündigt würde.
Mir ist klar, dass ein Erbe alle Guthaben als auch Schulden erbt.
Wie aber wäre es mit solchen Verträgen?
Enden diese mit dem Tod eines Vertragspartners
so dass man nur den anderen Vertragspartner vom Tod in Kenntnis setzen müßte - oder
erbt der gesetzliche Erbe auch die Verpflichtung
so dass dieser kündigen müßte im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist und bis dahin den Vertrag erfüllen müßte?
mitteilen, dass Vertragspartner verstorben ist und Kopie der
Sterbeurkunde beifügen; i.d.R. wird dann der Vertrag
aufgehoben.
das ist wohl eher eine nicht widerlegbare behauptung.
Das liest sich zudem als eine Spende, auch wenn Bestellung
geschrieben ist, und Spenden sind nicht einklagbar.
wo hast du denn das aufgeschnappt ?
eine spende ist kein im bgb definierter begriff, sondern hat vor allem im einkommenssteuerrecht bedeutung.
je nach ausgestaltung der vereinbarung (meist als schenkung iSd §§ 516ff. bgb) kann natürlich ein einklagbarer anspruch bestehen.