Hallo,
habe ein Frage hinsichtlich Regelungen zwischen Muttergesellschaften (AG) und deren Töchtern (GmbH).
-
Muttergeselschaft mit Sitz im europäischem Ausland.
-
Tochtergesellschaft mit Sitz in Deutschland erzielt Umsätze in Deutschland über eigene Vertriebseinheit.
-
Wie ist zwischen beiden die Verbuchung von Umsätzen, Gewinnen und Kosten im allgemeinen gerelgelt?
-
Wie ist zwischen beiden im speziellen die Verbuchung von Kosten geregelt, wenn diese über eine Abteilung der Muttergesellschaft (Entwicklung, Marketing, Konstruktion) verursacht wurde?
Mit freundlichen Grüßen.
Umek73
Das steht üblicherweise in den vertraglichen Regelungen zwischen den beiden Unternehmen, mit denen sie ihre Leistungsbeziehungen regeln.
Ansonsten gilt in Dtld daneben natürlich das HGB mit seinem Gläubigerschutzprinzip, was einem vollständigen Verlagern von Aufwand in die deutsche Gesellschaft und von Ertrag in die ausländische Gesellschaft in gewissen Grenzen entgegen steht, sowie das Steuerrecht, wo die Frage der Verrechnungspreise zwischen Unternehmenseinheiten in verschiedenen Steuersystemen immer eine spannende Diskussion mit der Betriebsprüfung garantiert.
Hallo,
eine Firma ist immer eine eigene Rechtsperson, sprich sie arbeitet auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Sämtliche Erlöse und Aufwendungen bleiben in deinem Fall also bei der Tochter in Deutschland.
Die ausländische Mutter kann dann aber Rechnungen für was auch immer an die deutsche Tochter ausstellen, so wie das auch bei jeder anderen Firma der Fall wäre die für die deutsche Tochter eine Leistung erbringt. Umgekehrt geht das genauso.
grüße
werner