Verpflichtungserklärung

Hallo,
was passiert wenn ich eine Verpflichtungserklärung abgebe für eine Ausländern, die als Touristin hierher kommt. Dann heiratet sie in Österreich und will mit ihrem Partner hier bleiben und beantragt ein Visum zur Familiezusammenführung?

Kann ich da Ärger bekommen?

FAQ1129 nicht beachtet!

Allerdings im vollen Umfang!
Hi, damit haftet man für alle Belange die diese Person betreffen, z.B. Krankeit, Bedarf des täglichen Lebens, wenn das Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt wird, die Rückführungskosten in ihre Heimat u.s.w.
Warum übernimmt der Partner nicht die Verpflichtungserklärung?
Als Unbeteiligter sollte man so etwas nicht übernehmen!
MfG ramses90

Hallo,

was passiert wenn ich eine Verpflichtungserklärung abgebe für
eine Ausländern, die als Touristin hierher kommt. Dann
heiratet sie in Österreich und will mit ihrem Partner hier
bleiben und beantragt ein Visum zur Familiezusammenführung?
Kann ich da Ärger bekommen?

Nö, woher auch? Eine Ordnungswidrigkeit oder strafbares Handeln kann ich nicht erkennen. Allerdings sollte man die Verpflichtungserklärung halt genau lesen, da steht ja drin, welche Verpflichtungen man eingeht. Wenn man dazu ernsthaft bereit ist, bzw. sich sicher ist, dass das Risiko entsprechend gering ist, macht man es halt, oder man lässt es.

Greetz
T.