Verpflichtungserklärung für einen Ausbildungsplatz

Hallo,

ich biete einen Praktikumsplatz für ein Jahr an. Damit der Praktikant aber vom Arbeitsamt einen Zuschuss für seine Fahrtkosten erhält, muss ich als Arbeitgeber eine Verpflichtungserklärung machen. Darin soll stehen, dass der Praktikant nach dem einjährige Praktikum als Lehrling übernommen wird. Ist diese Verpflichtungserklärung bindend? Muss ich nach einem Jahr den Praktikanten als Azubi einstellen? Was ist wenn ich mich entscheiden sollte den Praktikanten eine feste Vollzeitstelle anzubieten?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Freundliche Grüße,

Robert

Hi Robert,

ich nehme an, der Praktikant ist im Rahmen einer vom AA geförderten Berufsbildungsmaßnahme (BBE, BvB, Jump o.ä.)bei dir. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, dass die Jugendlichen über ein etwa einjähriges Praktikum zu einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle kommen, somit wäre es eigentlich zweitrangig, was du deinem Praktikanten hinterher anbieten könntest, das kannst du in deiner (schriftlichen?) Erklärung entsprechend formulieren. Und: Bei entsprechender Berufseignung, denn es bringt weder für den Jugendlichen noch für das AA oder für dich etwas, wenn ein Jugendlicher einen Beruf erlernt, für den er absolut unbegabt ist.
Gibt es in der Maßnahme eine´Sozialbetreuung? Falls ja, dann setz dich mit ihr in Verbindung, falls nein, mit dem zuständigen Arbeitsberater.

Um mehr dazu sagen zu können, müsste ich detailiertere Informationen haben, aber vielleicht konnte ich dir auch so schon helfen.

Gruß
Renate

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