Verpflichtungserklaerung-Studentin-Aupair

Ein Mädchen aus Chile, 23 Jahre alt, möchte nach Deutschland als Aupair. Sie kommt aber hierhin nicht als Aupair sondern als Studentin fuer Deutsch als Fremdsprache, da ihre deutsche Sprachkentnisse nicht ausreichen, um die Bedingungen eines Aupair-Vertrages zu erfüllen. Die Gastfamilie beantragt eine Verpflichtungserklärung für Sie über 1 Jahr mit dem Zweck Studium, damit sie das Visum kriegt und nach Deutschland reisen kann. Die Gastfamilie in Deutschland ist 2-sprachig (sie sprechen zu Hause deutsch und spanisch), so dass die geringe Kentnisse in der deutschen Sprache des Aupairs für die Familie kein Problem ist.
Theoretisch ist sie hier als Studentin, aber in der Praxis erfüllt sie die Aufgaben eines Aupairs. Die Gasfamilie hat schon seit 2 Jahren Aupairs zu Hause und kennt sich damit aus. Sie kriegt ein zu Hause in Deutschland, ein Taschengeld, Sprachkurse und Transport mit öffentlichen Mitteln dazu. Sie wird krankenversichert und kriegt das Lebensunterhalt selbstverständlich von der Familie bezahlt. Dafür wird sie ein Mitglied mehr in der Familie und muss dann auf die Kinder aufpassen.
So jetzt die Frage: bisher konnte die Familie, wo beide Elternteile erwerbstätig sind, die Kosten des Aupairs steuerlich absetzen. Kann man jetzt auch die Kosten, die dadurch entstehen (Krankenversicherung, Verpflegung, Sprachkurse, Transport mit oeffentlichen Mitteln, Taschengeld, … ), steuerlich geltend machen, wie bei einem Aupair OHNE Verpflichtungserklärung??.

Vielen Dank in voraus

Betreuungskosten
Hi,

da das keine steuerrechtliche Frage ist, denke ich mir, dass das keine steuerliche Relevanz hat.

Bei Bedenken, Steuerberater einschalten.

Verpflichtungserklärung siehe
http://www.kreis-offenbach.de/baf.phtml?La=1&FID=110…

also nur ausländerrechtlich

Schöne Grüße
C.