Hallo zusammen!
Ich benötige Informationen zu einer sog. „Verpflichtungserklärung für ausl. Studierende“. Hintergrund ist, daß ein guter Freund (Afrikaner, also nicht EU) seit 2 Jahren in MS studiert und ich ihm bisher jedes Jahr einen „Wisch“ unterschrieben musste, damit er von der Ausländerbehörde seine Aufenthaltsgenemigung bekam. Das war inhaltlich so eine Art Bürgschaft, falls ungedeckte Kosten entstehen.
Neuerdings scheinen sich die Ämter da was Neues ausgedacht zu haben. Für diese Erklärung soll ich aufs Ausländeramt marschieren, jetzt gibt es sogar dafür ein Formular! 3 Monatsabrechnungen vom Arbeitgeber soll ich vorlegen und den Mietvertrag.
Ich will das nicht weiter kommentieren. Kennt sich jemand mit dieser Materie aus? Ist dies in allen Bundesländern üblich?
Ich will das nicht weiter kommentieren. Kennt sich jemand mit
dieser Materie aus? Ist dies in allen Bundesländern üblich?
hallo, michael,…
das ist nichts besonderes, wenn der andere aus einem land kommt, mit dem keine ‚gegenseitigkeit‘ besteht.
normalerweise wird sogar der nachweis eines separaten
abschlusses einer krankenversicherung verlangt.
und sicher wurde/wird auch schindluder getrieben,
was dann der steuerzahler ‚ausbaden‘ muss(te).
also, insgesamt kein grund zur besonderen aufmerksamkeit.
dass man dazu allerdings ‚auf dem amt erscheinen‘ muss,
kannst du -m.e.- den rot/gruenen vortaenzern verdanken.
bei denen war vor 20 jahren schon jeder f…z geregelt,
und das kommt halt jetzt wieder in mode. war zu erwarten.
… sehe ich auch so!
… hallo erst mal.
ja, das hab ich auch beobachtet, dass man in letzter zeit wegen jedem sch… zum amt muss.
ich war gerade vorhin auf dem amt und bin jetzt „aufgeklärt“.
es handelt sich tatsächlich um eine bürgschaft für alle kosten , die während des Aufenthalts auftreten können, und für die der „gast“ nicht selbst aufkommen kann. daher ist es wichtig, auch für ihn eine haftpflicht abzuschließen, ne krankenkasse braucht er als studierender sowieso.
sollte er aber straffällig werden, oder schaden anrichten, halte ich meinen kopp hin …
dass man dazu allerdings ‚auf dem amt erscheinen‘ muss,
kannst du -m.e.- den rot/gruenen vortaenzern verdanken.
Vor acht Jahren war es schon genauso, daß Du eine Verpflichtungserklärung ausfüllen musstest - zu Bimbes-Kanzler Zeiten.
bei denen war vor 20 jahren schon jeder f…z geregelt,
Vor zwanzig Jahren gab es noch kein kein Rot-Grün, sondern Rot/Gelb. Damals war die Einreise nach Deutschland, egal ob wohnen, leben, reisen etc. wesentlich einfacher.-Soviel dazu.
Die naderen Moden wurden unter CDU/FDP eingeführt!!!
und das kommt halt jetzt wieder in mode. war zu erwarten.
meine eigene erfahrung war so wie ich es getippt hatte.
und da waren die ‚roten‘ (von mir aus auch r/g) am ball.
das ist aber sicher nicht das problem der politiker.
es wird wohl aus der Zerwaltung unseres beamntenapparates geboren. und der wird von tag zu tag dichter.
>kampfhunde,>rechtrads,>bestechung,>…
ich glaube mittlerweile sogar, dass ein politiker ueberhaupt
keinen fatzen einfluss mehr auf den apparat hat.
das laeuft alles wie gehabt.
Hi Michael, ich weiß nicht ob Deine Anfrage noch aktuell ist. ich arbeite bei der Ausländerbehörde in hannover. Studenten müssen bei der Verlängerung ihrer Genehmigung immer nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Wenn Du derjenige sein wills musst Du eine Verpflichtungserklärung nach § 84 AuslG abgeben. Kannst ja mal in das Gesetz reinschauen. Dazu musst Du Deinen Ausweis oder pass und die Einkommensnachweise der letzten drei Monate abgeben. Lebt der Student nicht mit Dir in einem Haushalt müßte die Berechnung ob ausreichendes Einkommen vorhanden ist nach der „Düsseldorfer Tabelle“ erfolgen. Die Verpflichtungserklärung kostet bei uns 50,- DM (kann je nach Gebührenordnung der Gemeinde abweichen).
Um eine Krankenversicherung brauchst Du Dich nicht zu kümmern. Wenn der Student ordnungsgemäß immatrikuliert ist, wird er auch krankenversichert.
Gruß Maike