Verpflichtungserklärung für Bandkollegen

Hallo,

In unserer Band spielt seit 1 Jahr ein Gitarrist aus Osteuropa, der im September mit seinem Studium in München beginnen wird. Für das Visum braucht er eine unterschriebene Verpflichtungserklärung und ich möchte ihm gerne helfen.

Inhaltlich ist das aber ganz schön übel. Hat das schonmal jemand von euch gemacht?

Für wie lange bin ich denn „verantwortlich“? Sein Studentenvisum läuft für 1 Jahr. Danach kann/muss er hier im Land verlängern. Sein Ziel ist, bis dahin genügend Bargeld zu haben, um keine Verpflichtungserklärung mehr zu brauchen.

Ich fände es auch gut, wenn ich nach 1 Jahr wieder raus wäre. Aber klappt dieser Wechsel so ohne Weiteres?

Details gibt’s nur wenige online…

Den Großteil seines Geldes verdient er in der Stadt als Straßenmusiker. So weit ich weiß, zahlt er da keine Abgaben…

IANAL,
lass Dich mal bei der zuständigen Behörde beraten.
Aber mein Tip wäre, tue es nicht, das kann Dich im Ernstfall finanziell komplett ruinieren…
Und solltet ihr euch zerstreiten…
Tu es nicht.

Moin,
vermtl. hast Du hier schon gerückt:

Ich könnte und wollte eine so weit gehende Verpflichtung nicht eingehen.

Selbst wenn er eine zeitlang sein Geld verdient, dann aber ausfällt, dann bist Du dann.

Lass Dich unbedingt beraten, z.B.
VdK, AWO, Diakonie, Verbraucherzentrale.

Das Gemeinste ist, dass nicht auf die Risiken hingewiesen werden muss.

Naja, so vermeidet der Staat, dass Leute dann einen Rückzieher machen und dem Staat als mögliche Geldquelle verloren gehen.

Überleg es Dir gut! Aber nur schwarz-malen sollte man auch nicht!

Gruß Volker

Erzwungene und übersehende Rechtschreibkorrektur korrigiert 07.08.

Moin,

ja, nur scheinen die Behörden eben nicht an einer ehrlichen, neutralen Beratung interessiert zu sein.

Deshalb unbedingt eine unabhängige Beratung!

Gruß Volker

Wenn er nach einem Jahr das Land verlässt oder einen Aufenthaltstitel beantragt der keine Verpflichtungserklärung von dir erfordert wird diese nichtig. Wenn er aber untertaucht könnte die Rechnung an dich sehr ansehnlich werden:

"Durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68
Aufenthaltsgesetz haften Sie für die Kosten, die durch den Ausländer in
Deutschland der öffentlichen Hand verursacht werden könnten.

Die genannten Paragraphen enthalten alle näheren Informationen, wobei
insbesondere § 66 Absatz 2, § 67 zum Umfang der Kosten und § 68
Aufenthaltsgesetz zur Haftung für den Lebensunterhalt maßgebend sind.
Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung, Bekleidung und
anderen Grundbedürfnissen auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei
Pflegebedürftigkeit.

Daneben haften Sie im Fall einer notwendigen Rückführung des Ausländers auch für die damit verbundenen Kosten." http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/14-Verpflichtungen.html?nn=350374

Sowas also nur machen wenn du der Person 100% vertraust!!

Und selbst die könnte krank werden…

So was kann man machen, wenn man „etabliert“ ist und es sich wirklich leisten könnte mit allem, was dazu gehört.
Ein junger (?) Mensch, der selber noch nicht über ausreichende Rücklagen verfügt (?) sollte unbedingt die Finger davon lassen.
Ausser, er weiss genau, worauf er sich einlässt.

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Hallo,

wieviel braucht er denn dafür? Und wieviel verdient er bisher als Straßenmusiker?

Nach dem, was ich gefunden habe, braucht man für ein Studentenvisum meist den Nachweis über 8700 Euro für ein Jahr. Und dann muss man ja auch noch von irgendwas leben - Dein Kommilitone müsste im ersten Jahr also das Doppelte verdienen, um sich neben den Lebenshaltungskosten auch noch das folgende Jahr zu finanzieren. Ich kenne bisher keinen Studenten, der neben dem Studium Ersparnisse von über 10 000 Euro angesammelt hat - und das innerhalb eines Jahres!

Er bräuchte dafür 1450 Euro Verdienst im Monat. Kommt das hin??

Evtl. wäre eine Alternative, dass Ihr mit mehreren Leuten zusammenlegt und ihm die geforderte Summe fürs erste Jahr zur Verfügung stellt. Und mit ihm einen Vertrag schließt, dass und wann er es zurückzahlt.

Wenn er das nicht schafft, ist wenigstens nur eine begrenzte Summe weg. Ich hielte das für weniger riskant als eine Verpflichtungserklärung, obwohl man direkt Geld aus der Hand gibt. Dass man das nur für jemanden tut, dem man wirklich vertraut und auch zutraut, dass die Rückzahlung möglich ist, ist klar. Trotzdem muss man einkalkulieren, dass das Geld möglicherweise weg ist.

Viele Grüße,

Jule

P.S.: Vielleicht könnte man die Rückzahlung über drei Jahre oder so strecken, dann wird es überschaubarer. Knapp 3000 Euro pro Jahr klingt zwar immer noch schwierig, aber schon eher im Bereich des Möglichen.

Für ein Visum ist der Nachweis einer KV mit mind. 30.000 EUR Deckungssumme durch den Antragsteller zwingend. Diese beschränkt das Risiko für denjenigen der die VE abgibt doch schon merklich.

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Auf der Erklärung steht ausdrücklich drauf zu was genau sich der Unterzeichnende verpflichtet: http://bekassow.ru/2013/04/24/verpflichtungserklarung/

Genau. Und besser informieren bevor man über etwas schreibt von dem man nicht viel Ahnung hat.

Moin Kasi,

Genau. Und besser informieren bevor man über etwas schreibt von dem man nicht viel Ahnung hat.

Ich denke, dass Du es Dir zu einfach machst.

Wenn Du den Wiki-Artikel liest, liest Du sehr bald, dass eben eine Aufklärung nicht gefordert ist.

Juristisch mag ja Alles da stehen, aber es muss auch verstanden werden. Dies ist bei juristischen Texten auch für eine Muttersprachler nicht immer möglich!

Ob in dem russischen Umtext Hilfen sind, kann ich nicht beurteilen, sie kann ich nicht lesen.

Also nochmal, ich halte eine unabhängige Beratung für notwendig!

Ich weiß nicht mehr in welchem Amt es war, hinter vorgehaltener Hand wurde mir gesagt:

auf konkrete Fragen müssen wir korrekt antworten

Wir dürfen aber die Klienten nicht auf zusätzliche Möglichkeiten aufmerksam machen

Übertragen: keine Risiken benennen, die nicht konkret nachgefragt werden.

Gruß Volker

Hi Volker,

Nö, ich weiss nur wovon ich rede weil ich sowas schon mal gemacht habe.

Der Text auf der VE lautet:

„Ich, der die Unterzeichnende, … verpflichte mich gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung, für… nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes die Kosten für den Lebensunterhalt und nach § 66 und 67 des Aufenthaltsgesetzes die Kosten für die Ausreise des o.g. Ausländers zu tragen“

und auf der nächsten Seite (vor dem Feld wo der die Verpflichtung Abgebende unterschreibt) gibt es dazu noch weitere Erläuterungen und den Passus "Ich wurde von der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung hingewiesen auf:

  • den Umfang und die Dauer der Haftung und über die Bindungswirkung dieser Verpflichtung
  • die Notwendigkeit von Versicherungsschutz
  • etc. (siehe mein Link)"

Was gibt es daran, auch gänzlich ohne juristische Vorbildung, nicht zu verstehen? Selbst der § 68 AufenthG ist für einen Laien verständlich:

„(1) Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung
gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines
Ausländers zu tragen, hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche
öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des
Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der
Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet
werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des
Ausländers beruhen. (…)“

Gruss
K

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