Verpflichtungslücken in Weiterbildungsvertrag ?

Guten Abend , ich suche jemand der mir bei folgendem Problem helfen kann …
Ich habe bereits einige Einträge zum Thema Verpflichtung nach Weiterbildung gelesen , aber keine Antwort zu meinem Problem gefunden.
Ich habe eine 2Jährige Fachweiterbildung im Bereich Intensivpflege abgeschlossen. Zu Beginn der Weiterbildung mussten ALLE Teilnehmer einen Weiterbildungsvertrag inkl. einer 3Jährigen Verpflichtungen unterschreiben. Über konkrete Zahlen wurde hier nicht gesprochen !
Aktuell ist jedoch der Fall, das ein Kursteilnehmer sofort nach erfolgreicher Beendigung der Weiterbildung den AG „kostenfrei“ verlassen wird, da er sich im Verlauf der Maßnahme so unbeliebt gemacht hat , dass kein Bereich ihn weiter beschäftigen möchte.
Meine Frage hierzu : besteht die Möglichkeit „gleiches Recht für alle“ bzw. gibt es für alle anderen Teilnehmer nun auch eine „Lücke“ aus der Verpflichtung zu entkommen. ???

MFG S.Müller

Du hast die Lücke selber beschrieben. unbeliebt sein.

irgendwo ist aber doch 3 jahre verpflichtung nicht schlecht, die wollen ja, dass du bleibst.

und wenn dich anderer Arbeitgeber unbedingt will, kann er dich auslösen.

Naja, eine Möglichkeit wäre natürlich, sich ebenso unbeliebt zu machen…
Vertrag ist Vertrag. Allerdings müssden da ja Rückzahlungsklauseln drin sein. Ein Gericht entscheidet nach Kosten, die entstanden sind. Je teurer die Maßnahme für den Arbeitgeber war, je länger ist die Bindungsfrist. Mit sinkenden Rückzahlungen.
Wenn keine Klauseln drin sind, stehen die Chancen gut. Wie lange ist die Weiterbildung vorbei und wieviel hat sie gekostet?
Gruß
Brigitte

Hi,
ja die gibt es, und es geht sogar relativ einfach. Ein Schreiben von einem Fachanwalt für Vertragsrecht reicht aus, ob es moralisch ok ist sei aber dahingestellt. Ich hab es auch so gemacht, wobei mein Haus halt auch echt respektlos mir gegenüber war, dementsprechend hab ich es dann auch so gemacht. Stichwort AGB. Dann weiß jeder Bescheid. Die meisten Krankenhäuser sind zu dumm und Stichfeste Verträge aufzusetzen…
LG