Ich habe eine frage die eher die soldaten betrifft vermute ich.
Giebt es dieses Jahr eine Verpflichtungsprämie ?
Ich hab in august letzten Jahres meinen Antrag auf SaZ8 eingereicht.
Nun die Meldung bekommen das ich eine Stelle habe, vorraussetzung is aber ein Lehrgang den ich erst anang März antreten kann.
Dh noch keine unterlagen über die stelle erhalten.
Von einen Kmaeraden habe ich erfahren das es letztes Jahr eine satte prämie gabe für die die sich weiterverpflichten.
Gibt es die möglichkeit das ich die trotzdem bekomme da letztes jahr eingereicht ?
Oder Gibt es dieses Jahr auch eine ?
langsam habe ich echt das Gefühl, daß es die Leute, die zur Bundeswehr gehen (wollen), wirklich nur noch wegen Prämien und Zulagen machen, ist das alles, was Euch interessiert ? Mann, was wird das denn für eine Armee …
Die Prämie gab es bis dato für Mannschaften, nicht für die Unteroffiziers-Laufbahn, das war Stand 2011. wie der aktuelle Stand ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Aber bevor jetzt hier wieder gefährliches Halbwissen auf Dich einprasselt - ruf doch einfach beim Karriererecenter des betreffenden Standortes an und lass Dich vom entsprechenden Offizier einweisen, der weiß es bestimmt ganz sicher.
Hallo Steviepara,
ehrlich gesagt verstehe ich nicht, dass Leute bei so wichtigen Fragen in einem Forum von anderen Leuten, die da vielleicht oder doch nicht eine Ahnung haben, nach der Lösung suchen. Zum Spass habe ich das Stichwort Verpflichtungsprämie bei Google eingegeben und was passiert? Du kommst in Foren, wo Leute erzählen, dass die Freundin gesagt hat, dass der Freund ihrer Schwester letzes Jahr beim Bund …und so weiter.
Wenn Du einen einen Antrag auf SaZ eingereicht hast, dann frage genau diese Stelle, die kann Dir die richtige Antwort genen. Verbindlich. Oder ruf in einem Karrierezentrum der Bundeswehr an. Adresse gibt’s im Internet.
Viele Grüße
Kainze
(1) Wer sich für einen Dienst als Soldat auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften mit einer Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren verpflichtet, erhält eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat der festgesetzten Dienstzeit, beginnend mit dem Monat, in dem die Begründung des Dienstverhältnisses nach § 41 Absatz 2 des Soldatengesetzes wirksam wird. Dies gilt für erstmalige Ernennungen mit Anspruch auf Dienstbezüge im Jahr 2011. Die Prämie wird nicht gewährt für Zeiträume, für die eine Prämie nach § 8i des Wehrsoldgesetzes gewährt wird.
(2) Soldaten auf Zeit, deren festgesetzte Dienstzeit spätestens im Jahr 2013 endet und die sich im Jahr 2011 um mindestens zwei Jahre zum Dienst in einer Laufbahn der Mannschaften weiterverpflichten, erhalten eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.