Hallo,
ist ein Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, alle gezahlten (steuerfreien) Verpflegungsmehraufwände im Lohnsteuerbescheid für den Arbeitnehmer zu vermerken?
Falls Verpflegungsmehraufwand über die 3-Monatsgrenze hinaus gezahlt wird (und somit steuerpflichtig wird), liegt es dann in der Verantwortung des Arbeitsgebers, diesen unmittelbar als steuerpflichtigen Lohn auszuweisen oder kann der steuerpflichtige Verpflegungsmehraufwand dann auch im Rahmen der Steuererklärung vom Arbeitnehmer nachversteuert werden?