VerpZ trotz hoher Erstattung

hallo,

person XYZ, die rein hypothetisch eine steuererstattung für 2007 i.h.v. 15.000 € bekommt, wundert sich warum das FA diesen zinslosen kredit des steuerzahlers an den staat (die erklärung wurde erst anfang 2009 abgegeben) mit einem verspätungszuschlag von 500 euronen versüsst.

ist doch eigentlich krank oder ?

geht erlass ?

bitte, danke

gruß inder

wenn die Steuererklärung verspätet abgegeben wurde, ist das ok!! Man hätte sie ja fristgemäß einreichen oder Fristverlängerung beantragen können!
Schon 2008 abgegeben?

E.

wenn die Steuererklärung verspätet abgegeben wurde, ist das
ok!!

rechtlich ??? moralisch ??? logisch ???

Man hätte sie ja fristgemäß einreichen oder
Fristverlängerung beantragen können!

wie du sicher weisst, gibt es über den 31.12. nur fristverlängerung bei koma oder eigenem tod…

Schon 2008 abgegeben?

ne, wäre der sache dienlich, ich weiss…

mir ging es eher um die perfide situation, schade das du nicht drauf eingegangen bist…

gruß inder

Wieso ist die Situation perfide?
Man hätte die Erklärung rechtzeitig abgeben können.

Verspätungszuschlag
Hi,

wenn die Steuererklärung verspätet abgegeben wurde, ist das
ok!!

rechtlich ??? moralisch ??? logisch ???

nicht aufregen
Ich such das morgen früh raus und schreib es dann hier.

Schöne Grüße
C.

Gab es nicht auch eine Verzinsung des Erstattungsbetrages? Das ist nicht perfide?

E.

Gab es nicht auch eine Verzinsung des Erstattungsbetrages? Das
ist nicht perfide?

nein, steht in keinem verhältnis zum VZ…

Salve
betrachte den VerspZ als erzieherische Maßnahme.
Wenn der Steuerpflichtige Wiederholungstäter ist und die Abgabe dann noch in das nächste Kalenderjahr rutscht, wird der ein oder andere Finanzbeamte sauer.
Auch für die gilt das Modell Zitrone = alles rauspressen, die müssen nämlich mit immer weniger Personal immer mehr Fälle erledigen bei gleichzeitig immer mehr Druck von oben und engeren Vorgaben.
Ziel ist, ein Veranlagungsjahr im Folgejahr zu erledigen, danach beginnt nämlich schon das nächste Veranlagungsjahr und schon hat man „2 Generationen Erklärungen“ in Bearbeitung.
M.a.W.:
auf Einzelschicksale wird keine Rücksicht genommen.
Die Höhe des VerspZ läßt sich vielleicht im Rechtsbehelfsverfahren runterhandeln, so oder so sollte xyz aber die nächste Erklärung pünktlich abliefern…
MfG

Salve
betrachte den VerspZ als erzieherische Maßnahme.

…ich sowieso nicht… ich geb immer rechtzeitig ab und hüte mich davor meinen SB zu verärgern…

ist egal, es ging mir eigentlich um die unsinnigkeit dieser regelung im konkreten fall, aber anscheinend versteht das (fast) keiner…

gruß inder

dann war die Sachverhaltsschilderung falsch: denn 15000,-- Guthaben führen bei einem Jahr ( 2007 - jetzt ist 2009 Verzinsung ab 1.4.2008!) bereits zu 900,-- Zinsen!

E.

dann war die Sachverhaltsschilderung falsch: denn 15000,–
Guthaben führen bei einem Jahr ( 2007 - jetzt ist 2009
Verzinsung ab 1.4.2008!) bereits zu 900,-- Zinsen!

das jahr 2007 wird erst ab dem 01.04.2009 verzinst !

I.

Ich meine mich zu erinnern, dass das früher (vor 10 Jahren oder so)nicht so war, dass generell kein Verspätungszuchlag festgesetzt werden konnte wenn eine Erstattung rauskam. Dann gabs mal ein BFH-Urteil oder BMF-Schreiben oder ähnl. das besagte, dass die Rechtsgrundlage ein Verspätungszuschlag festzusetzen gegeben ist, wenn eine Steuerfestsetzung erfolgt. Es ist egal ob sich durch Anrechnungen ein Guthaben ergibt.

Gruß

Jörg

Verspätungszuschlag Erstattung
Hi,

person XYZ, die rein hypothetisch eine steuererstattung für
2007 i.h.v. 15.000 € bekommt, wundert sich warum das FA diesen
zinslosen kredit des steuerzahlers an den staat (die erklärung
wurde erst anfang 2009 abgegeben) mit einem
verspätungszuschlag von 500 euronen versüsst.

ist doch eigentlich krank oder ?

jetzt hatte ich schon gedacht, dass die Frage beantwortet wär…bei so vielen Postings…

also
Ein Verspätungszuschlag ist festzusetzen, wenn die Versäumnis der Frist nicht entschuldbar war und das ist auf jeden Fall, wenn die verspätete Abgabe mehrere Jahre lang erfolgte.

Nach dem AEAO zu § 152 Nr. 7 ist die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ausdrücklich auch dann zulässig, wenn sich aufgrund der Anrechnung von Lohnsteuer eine Erstattung ergibt.

Siehe z.B. BFH vom 1.4.2004 V B 223/03 (NV)= BFH NV 2004 S. 1071

und BFH vom 26.4.89 I R 10/85, BStBl 1989 II 693
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?..
Volltext scheint aber zu kosten

und noch ein Erlass
LfSt Bayern, 25.2.2008 S 0323 - 7 St 41 M
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&c…

Vor 10 - 15 Jahren gab es eine abweichende Regelung, dass bei Erstattungen kein Verspätungszuschlag festzusetzen ist. Die Regelung wurde aufgrund der Rechtsprechung des BFH aufgegeben.

geht erlass ?

eher Einspruch und Antrag auf Herabsetzung

Kommt dann auf den Sachbearbeiter auf der Rechtsbehelfstelle an, was er daraus macht.

Schöne Grüße
C.