Hallo!
Ich hoffe ich bin hier richtig…
Mich würde es interessieren wo der unterschied zwischen „Landesverrat“ und „Hochverrat“ liegt, oder gibt es überhaupt einen?
Im voraus vielen Dank für alle Antworten!
lg
Kate
Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.
Hallo,
Mich würde es interessieren wo der unterschied zwischen
„Landesverrat“ und „Hochverrat“ liegt,
oder gibt es überhaupt einen?
den gibt es, siehe
http://lexikon.meyers.de/meyers/Landesverrat
http://lexikon.meyers.de/meyers/Hochverrat
http://de.wikipedia.org/wiki/Landesverrat
http://de.wikipedia.org/wiki/Hochverrat
Gruß
Kreszenz
Schon mal ins StGB geschaut? Vielleicht kommst du ja selber darauf:
"§ 81 Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
- den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
- die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren."
"§ 94 Landesverrat
(1) Wer ein Staatsgeheimnis
- einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder
- sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,
und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder
- durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt."
Alles klar?
Gruß Andreas
Schon mal ins StGB geschaut? Vielleicht kommst du ja selber
darauf:
Hi!
Erstmal dankeschön, eine Frage hätte ich aber noch:
"§ 81 Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit
Gewalt
- den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu
beeinträchtigen oder
- die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe
nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe
von einem Jahr bis zu zehn Jahren."
Ist es dann überhaupt möglich, Hochverrat zu begehen? Ich meine… wenn man in ein passendes Amt kommt, womit es überhaupt möglich wir sagen wir… ein Gebiet abzutrennen, gibt es da noch eine Grenze wo es legal ist? Früher ist das Gebiet annektieren und abtreten ja regelmäßig passiert, geht das heute nicht mehr?
Und was ist mit der Verfassung, bezieht sich das nur darauf, dass ein einzelner sie nicht ändern (sprich, drin rummalen) darf, oder auf Änderungen generell?
Ist man, wenn man eine solch hohe Stellung erreicht, nicht schon „über“ dem Hochverrat? Wer bestimmt, wann etwas Hochverrat ist in einem solchen Fall?
lg
Kate
Ist es dann überhaupt möglich, Hochverrat zu begehen?
Ja. Warum sonst würde man diese Norm geschaffen haben? Übrigens ist schon der Versuch strafbar, wie sich i.V.m. § 11 I Nr. 6 StGB ergibt.
Ich
meine… wenn man in ein passendes Amt kommt, womit es
überhaupt möglich wir sagen wir… ein Gebiet abzutrennen
„Gebiet abtrennen“? Wo steht das? Es geht z.B. darum, den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden.
gibt es da noch eine Grenze wo es legal ist?
Im Rahmen der Verfassung und innerhalb der vom StGB gesteckten Grenzen. Ein „Gebiet abtrennen“ ist nicht per se verboten.
Und was ist mit der Verfassung, bezieht sich das nur darauf,
dass ein einzelner sie nicht ändern (sprich, drin rummalen)
darf, oder auf Änderungen generell?
Von „ändern“ steht da überhaupt nichts. Lies dir doch noch mal durch, was da steht. Natürlich kann man die Verfassung ändern, wobei „man“ nur der Verfassungsgesetzgeber ist.
Ist man, wenn man eine solch hohe Stellung erreicht, nicht
schon „über“ dem Hochverrat? Wer bestimmt, wann etwas
Hochverrat ist in einem solchen Fall?
Das Gesetz.
Levay