Hallo allerseits,
können gezahlte Zinsen für ein Darlehen generell gegen Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen verrechnet werden ?
Damit könnte es dann sinnvoll sein, ein niedrig, jedoch marktüblich, verzinstes Darlehen nicht zurückzuzahlen, wenn
der auf ein ggf. vorhandenes Guthaben gezahlte Zinssatz höher liegt als der eben genannte Darlehenszins.
Danke
Frank
Servus,
können gezahlte Zinsen für ein Darlehen generell gegen
Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen verrechnet werden ?
nein, nur wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang zu den Einnahmen stehen.
Nicht, wenn mit dem Darlehen ganz andere Sachen (Wohnung, PKW, privater Konsum etc.) finanziert worden sind.
Aber auch sonst würde dieses:
Damit könnte es dann sinnvoll sein, ein niedrig, jedoch
marktüblich, verzinstes Darlehen nicht zurückzuzahlen, wenn
der auf ein ggf. vorhandenes Guthaben gezahlte Zinssatz höher
liegt als der eben genannte Darlehenszins.
für sich allein nichts bringen: Die Zinsen würden sich ja bloß in Höhe „Zinsen mal Steuersatz“ auswirken, und der Rest wäre so oder so verlorener Aufwand, den man sich durch Tilgung des Darlehens sparen könnte.
Schöne Grüße
MM
Servus,
können gezahlte Zinsen für ein Darlehen generell gegen
Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen verrechnet werden ?
nein, nur wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang zu den
Einnahmen stehen.
Das wäre z.B. in dem üblichen Fall der Vermietung einer Wohnung und der Anrechenbarkeit der Darlehenszinsen auf die Mieteinnahme der Fall,oder ?
Nicht, wenn mit dem Darlehen ganz andere Sachen (Wohnung, PKW,
privater Konsum etc.) finanziert worden sind.
Aber auch sonst würde dieses:
Damit könnte es dann sinnvoll sein, ein niedrig, jedoch
marktüblich, verzinstes Darlehen nicht zurückzuzahlen, wenn
der auf ein ggf. vorhandenes Guthaben gezahlte Zinssatz höher
liegt als der eben genannte Darlehenszins.
für sich allein nichts bringen: Die Zinsen würden sich ja bloß
in Höhe „Zinsen mal Steuersatz“ auswirken, und der Rest wäre
so oder so verlorener Aufwand, den man sich durch Tilgung des
Darlehens sparen könnte.
Das ist mir nicht klar, denn wenn man beispielsweise 10000€ zu 3% leihen würde, jedoch für 10000 € 4% Guthaben erhielte, wäre es doch sinnvoll die 100 € (400-300) Zinsgewinn einzustreichen, die man nicht hätte, würde man das Darlehen umgehend tilgen.
Natürlich würde das nur solange funktionieren, wie die Darlehenszinsen mit den Kapitalerträgen verrechenbar wären, denn ansonsten fiele ja auf die ganzen Zinseinkünfte Kapitalertragssteuer an, die den Vorteil wieder zu nichte machen würden.
Eine etwaigen Freibetrag für Kapitaleinkünfte hier mal aussen vor gelassen, der die Rechnung noch ein wenig komplizierter werden lassen würde.
Da aber die Eingangsfrage mit „Nein“ zu beantworten war, ist das beste also tatsächliche die Tilgung des Darlehens.
Grüße Frank
Servus,
Das ist mir nicht klar, denn wenn man beispielsweise 10000€ zu
3% leihen würde, jedoch für 10000 € 4% Guthaben erhielte, wäre
es doch sinnvoll die 100 € (400-300) Zinsgewinn
einzustreichen, die man nicht hätte, würde man das Darlehen
umgehend tilgen.
Ja, das ist richtig. Mit oder ohne ESt ist das ein gutes Geschäft: Der ESt unterliegen ja nicht die Einnahmen, sondern bloß die Einkünfte (Einnahmen minus Werbungskosten). Wenn der Kredit aufgenommen wird, um die daraus zugeflossenen Mittel anzulegen, ist klar ein wirtschaftlicher Zusammenhang gegeben, und die Zinsaufwendungen sind Werbungskosten zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (noch - wird demnächst eh alles anders im Kapitel Kapitalvermögen).
Der wirtschaftliche Zusammenhang ist beiläufig nicht schon dadurch gefährdet, dass der aufgenommene Kredit mit irgendwas besichert wird, was nichts mit den Einkünften aus Kapitalvermögen zu tun hat.
Schöne Grüße
MM