Verrechnet

Hallo,

einmal eine (wahrscheinlich) höchst einfache Frage:

Nehmen wir mal an A kauft in einem Geschäft. Eine Sache zu 18€ und eine Sache zu 30€. An der Kasse rechnet die Verkäuferin zusammen und kommt auf die Summe von 38€ (jaa, falsch). A merkt dies aber garnicht, da sie mit EC-Karte zahlt und gerade noch die Auslage betrachtet während die Verkäuferin ihre Karte einliest. A unterschreibt also nur den Beleg - ohne diesen groß zu prüfen, sie guckt nur dass der Betrag nicht zu hoch ist :smile: - und geht nach Hause.

Am nächsten Tag hat sie eine Nachricht von der Inhaberin des besagten Geschäfts der aufgefallen ist dass A 10€ zu wenig bezahlt hat - Hauptgrund des Anrufs sei allerdings angeblich ob A die Ware gefallen hat, das mit den 10€ wird nur „nebenbei“ erwähnt.

Jetzt die Frage: Ist A irgendwie verpflichtet diese 10€ noch zu zahlen, sich irgendwie zu melden o.ä.
Es gibt keine schriftliche Vereinbarung über die Bestellung oder den Preis o.ä. alles lief mündlich!

Danke an die Experten!

Hallo,

Jetzt die Frage: Ist A irgendwie verpflichtet diese 10€ noch zu zahlen

Rechtlich: Ja.
Menschlich sollte A sich was schämen so eine Frage überhaupt zu stellen und diese berechtigte Forderung ohne viel warten sofort begleichen, gerade da es sogar aufgefallen ist kann ich schlicht nicht verstehen jetzt noch ewig rumzudrucksen um ja nicht zahlen zu müssen.

Es gibt keine schriftliche Vereinbarung über die Bestellung
oder den Preis o.ä. alles lief mündlich!

Die Gültigkeit mündlicher Verträge steht denen schriftlicher in nichts nach.

Grüße

Hallo,

Jetzt die Frage: Ist A irgendwie verpflichtet diese 10€ noch zu zahlen

Rechtlich: Ja.
Menschlich sollte A sich was schämen so eine Frage überhaupt
zu stellen (…)

Darum geht es zwar eigentlich nicht, aber A hat sich sowieso schon ziemlich über diesen Laden geärgert. Es wurde eine komplette Brautaustattung dort gekauft für über 1000€ und obwohl dies immer wieder versprochen wurde seitens der Inhaberin abschließend dann doch nicht Rabatt o. Skonto gewährt. Die vorherigen Zusagen waren leider auch nur mündlich.
Auch die Beratung / Bedienung war nach Bestellung all dieser teuren Sachen lang nicht mehr so gut wie vorher so dass A sich sowieso schon sehr geärgert hat. Das würde das schlechte Gewissen dann doch ein bisschen beruhigen.

Grüße

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Darum geht es zwar eigentlich nicht, aber A hat sich sowieso
schon ziemlich über diesen Laden geärgert…

Wenn das alles so ist, dann hätte ich, wenn ich A gewesen wäre, den Laden gemieden - und wäre nicht dort hin gestiefelt und hätte wieder was gekauft. Nachdem sich A aber entschlossen hat, den Laden zu betreten und erneut einen Kaufvertrag abzuschließen, muss A sich auch daran halten. So spielt das Leben.

LG Petra

Hallo!

Jetzt die Frage: Ist A irgendwie verpflichtet diese 10€ noch zu zahlen

Rechtlich: Ja.

Das möchte ich bezweifeln. Wenn die Verkäuferin der Käuferin gegenüber nur beiläufig erwähnt, dass da ein Fehler passiert ist, aber mit keinem Wort erwähnt, dass sie das Geld auch haben will, dann kann man darin auch einen Verzicht sehen, zumal es sich - wie die Ursprungsposterin ja später noch dazu gesponnen hat - nur um ein vom Umsatz her ziemlich nebensächliches Geschäft handelt angesichts der umgesetzten Gesamtsumme.

Menschlich sollte A sich was schämen …

Ach liebe Leute, lasst doch bitte Eure Ethik, Moral und den ach so gesunden Menschenverstand raus aus diesem Brett. Hier geht es um Rechtsfragen.

Die Gültigkeit mündlicher Verträge steht denen schriftlicher
in nichts nach.

Gott sei Dank, jetzt bist Du wieder in der Spur.

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Hallo!

Jetzt die Frage: Ist A irgendwie verpflichtet diese 10€ noch zu zahlen

Das möchte ich bezweifeln. Wenn die Verkäuferin der Käuferin
gegenüber nur beiläufig erwähnt, dass da ein Fehler passiert
ist, aber mit keinem Wort erwähnt, dass sie das Geld auch
haben will, dann kann man darin auch einen Verzicht sehen,

Also einen Verzicht kann man hier wohl nicht annehmen. Das Nichterwähnen einer Forderung wird man wohl nicht als Verzicht auslegen können. Es gibt keine Erklärung, welche auf einen Verzicht hindeutet.

Der Verkäufer hat weiterhin einen Anspruch auf Zahlung des restlichen Kaufpreises. Es wurde ja ein höherer Betrag hier vereinbart als nachher gezahlt worden ist. Dass der Verkäufer einen Anspruch hat, bedeutet nicht, dass der Käufer von sich aus etwas unternehmen muss. Es liegt an dem Verkäufer den Anspruch auch geltend zu machen. Der Käufer hat keine Pflicht von alleine etwas zu unternehmen.

Moment mal, also ein Kaufvertrag kommt ja nun durch Antrag und Annahme zu stande. Eine reine Preisauszeichnung in einem Einzelhandelsgeschäft ist jedoch nur eine Anpreisung und kein Antrag. Der Antrag erfolgt in diesem Falle durch die Nennung des Preises an der Kasse durch die Verkäuferin. Wenn diese nun 10 Euro weniger als angepriesen nennt und der Käufer diesen Antrag durch Zahlung annimmt, ist doch ein wirksamer Kaufvertrag entstanden.

Ich sehe da jetzt rein rechtlich nichts zu deuten?!

Hallo,

Das möchte ich bezweifeln. Wenn die Verkäuferin der Käuferin
gegenüber nur beiläufig erwähnt, dass da ein Fehler passiert
ist, aber mit keinem Wort erwähnt, dass sie das Geld auch
haben will, dann kann man darin auch einen Verzicht sehen,

Oder einen - natürlich juristisch irrelevanten - Wink mit dem Zaunspfahl. Manchmal kann man auch so versuchen jemanden zu einer Handlung zu bringen ohne gleich die Pistole auf die Brust zu setzen, da es so meist eher zu einer Verhärtung der Fronten kommt.

zumal es sich - wie die Ursprungsposterin ja später noch dazu
gesponnen hat - nur um ein vom Umsatz her ziemlich
nebensächliches Geschäft handelt angesichts der umgesetzten
Gesamtsumme.

Das würde ich so nicht sagen. Nur weil man in einem Laden Brautkleider für „zigtausende“ kaufen kann, muss die Zubehör oder was auch immer Sparte nicht untergeordnet sein. Es ist ja nicht ersichtlich wie oft schon in diesem „verhassten“ Geschäft eingekauft wurde.

Ach liebe Leute, lasst doch bitte Eure Ethik, Moral und den
ach so gesunden Menschenverstand raus aus diesem Brett. Hier
geht es um Rechtsfragen.

Ich weiß, Moral hat in der Rechtssprechung nicht zu suchen. Da es hier aber anscheinend mal „hinhaut“ habe ich nur noch einmal darauf hingewiesen und anscheinend sehe nicht nur ich das so. Aber ich gelobe Besserung und werde meine moralische Kritik demnächst in Sarkasmus verpacken.

Gott sei Dank, jetzt bist Du wieder in der Spur.

Ich geb mein Bestes.

Grüße

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Betone: Nach der Bestellung und nachdem die Anzahlung geleistet wurde war ganz plötzlich kein Service mehr vorhanden…
Sonst wäre A ganz sicher nicht wieder dort hin „gestiefelt“

So blöd ist ja wohl keiner…

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Hallo,

Menschlich sollte A sich was schämen so eine Frage überhaupt
zu stellen und diese berechtigte Forderung ohne viel warten
sofort begleichen, gerade da es sogar aufgefallen ist kann ich
schlicht nicht verstehen jetzt noch ewig rumzudrucksen um ja
nicht zahlen zu müssen.

Herrje, wenn ich dieser Ladenbesitzer wäre, mir wäre es unheimlich peinlich einen Kunden wegen der immensen Summe von „ZEHN EURO“ anzurufen und ihn unterschwellig zur Nachzahlung aufzufordern, obwohl es ein Fehler des eigenen Personal war.

Soviel zur Menschlichkeit und Moral…

Gruss vonsales

Hallo,

Herrje, wenn ich dieser Ladenbesitzer wäre, mir wäre es
unheimlich peinlich einen Kunden wegen der immensen Summe von
„ZEHN EURO“ anzurufen und ihn unterschwellig zur Nachzahlung
aufzufordern, obwohl es ein Fehler des eigenen Personal war.

Soviel zur Menschlichkeit und Moral…

Aber wegen den gleichen ZEHN Euro extra in einem Forum anmelden und ein Thema eröffnen um sich ja um die Zahlung zu „drücken“ - ganz ehrlich das wiegt für mich „moralisch schlimmer“ als das vertippen auf einer Tastatur.

Ob es aus Sicht des Ladenbesitzers peinlich ist oder nicht tut hier nichts zur Sache, wenn mein Geschäftspartner einen offensichtlichen Flüchtigskeitsfehler begeht und diesen mitbekommt halte ich es für durchaus vertretbar diesen Fehlbetrag ohne großes zögern zu zahlen - es geht nicht darum diesem die 10 EUR auf einem Silbertablett darzureichen.

Grüße

PS: Ich sehe ein, dass ich hier leider Futter für eine neue Grundsatzdiskussion gelegt habe, das tut mir Leid und nun Bitte ich die Moraldiskussionen an den nächsten Stammtisch zu verlegen und wirklich zu den rechtlichen Aspekten zurückzukehren.

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Hallo,
wo siehst du denn hier den gültigen Vertragschluß mit den 2 passenden Willenserklärungen?
Ich sehe hier nur die der Verkäuferin mit dem „Wollen sie die Ware zu dem auf dem Zettel genannte Summe (38 Euro) kaufen“ und die Annahme durch die Unterschrift.
Also ist hier nix mit „SIE MUSS“ die 10 Euro zahlen sondern höhsten eine Anfechtung, die von der Inhaberrin unverzüglich erklärt werden muss. Da sie den Fehler aber kennt nun eben keine Anfechtung erklärt, wird das hier doch schwer.
Aber du kannst mir mit Sicherheit die Norm nennen, auf die du dein Ja begründest.
Gruß

Hallo,

wo siehst du denn hier den gültigen Vertragschluß mit den 2
passenden Willenserklärungen?

mh, gutes Argument, hab da was imaginäres gelesen.

Ich sehe hier nur die der Verkäuferin mit dem „Wollen sie die
Ware zu dem auf dem Zettel genannte Summe (38 Euro) kaufen“
und die Annahme durch die Unterschrift.

Ich muss zugeben, diese Interpretation überlasse ich da lieber jemanden vom Fach. Der Satz ist für mich mehr die reine Zahlung der Sache als die Willenserklärung - wenn der Käufer mit X EUR in der Hand dasteht und der VK übersieht, dass es Y zu wenig/zu viel sind ändert das IMHO auch nichts an der Willenserklärung des Kaufvertrages. Die Unterschrift regelt hier ja nur die Zahlung, quasi das rüberreichen des Geldes.

Grüße

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Gehen wir mal von aus dass Frau A vorher schon in ebendiesem Forum angemeldet war und es sie einfach mal interessiert hat wie sich das ganze rechtlich verhält.

So ein bisschen Ahnung hat A nämlich auch - und findet hier in verschiedenen Meinungen Ihren Grundgedanken von Antrag und Annahme (durch Zahlung des genannten Preises) bestätigt.

Ich denke ob moralische Bedenken oder nicht muss jeder für sich selber entscheiden - trotzdem vielen Dank für die immer wiederkehrenden Belehrungen hinsichtlich der Moral der Frau A -.
Eigentlich sollte jedoch die Verkäuferin genausolche moralische Bedenken haben dass sie der Kundin zwei,dreimal was zugesagt hatte und dann doch nicht eingehalten hat - aber das nur so nebenbei -.

woraus schließen eigentlich alle, dass A iher was nachzahlen muss? Wo ist denn Eurer Meinung nach der Antrag des Gewerbetreibenden? Wenn alle sagen "Preisauszeichnungen sind noch kein Antrag, wo findet denn dann der antrag statt? Spätestens wenn A mit den Artikeln zur Kasse geht und der Kassierer verlangt einen Preis von 38 EUR dann ist das spätestens für mich der Antrag. Denn an der Kasse hätte A ja noch sagen können "ah ne das ist mir zu teuer, es erfolgt dann also keine Annahme. In diesem Fall sehe ich aber Antrag un Annahme gegeben wieso also sollte A 10 EUR nachzahlen, wenn das gar nicht vereinbart war?

Hallo,

Moment mal, also ein Kaufvertrag kommt ja nun durch Antrag und
Annahme zu stande. Eine reine Preisauszeichnung in einem
Einzelhandelsgeschäft ist jedoch nur eine Anpreisung und kein
Antrag.

Sehe ich auch so.

Der Antrag erfolgt in diesem Falle durch die Nennung
des Preises an der Kasse durch die Verkäuferin.

Die Kassiererin im Supermarkt spricht nicht, sie tippt einfach drauflos.

Und ist es nicht hier eher so, dass die Kundin die Artikel an die Kassiererin gegeben hat und damit die Akzeptanz des Preises auf dem Etikett kundtat? Dass die Kassierin diesem Antrag dann stattgab, indem sie die Ware entgegennahm und den Preis in die Kasse eintippte? Wohlgemerkt: sie wollte doch wohl den Preis auf dem Etikett eingeben, hat sich nur leider dabei vertippt. Die Absicht war aber ganz eindeutig der ausgezeichnete Preis. Etwas anderes als die Nennung des niedrigeren Preises bei vorhandener Absicht einer Preisabweichung wäre doch wohl etwas abwegig, oder?

Wenn diese nun
10 Euro weniger als angepriesen nennt und der Käufer diesen
Antrag durch Zahlung annimmt, ist doch ein wirksamer
Kaufvertrag entstanden.

Weder Verkäuferin noch Kundin waren sich der Abweichung doch bewusst. Also können sie sich auch gar nicht über den niedrigeren Preis geeinigt haben.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner