mit der Rechtschreibung habe ich ein Problem aber ich hoffe daran wird es nicht scheitern.
Darf meine gesätzliche Krankenkasse laufende Beitragszahlungen (in letzten 3 Monaten Unterschidliche Abrechnung erhallten)
umbuchen und mit Jahr 2003 verrehnen,und bei mir Vollstrecken?
Nach dem Bescheid von 2009 habe ich den angeforderten Rückstand nachgezahlt, und Überweise meinen angeforderten Beitrag monatlich seit 12/2009 regelmäßig und bis vor paar Monaten war noch ales ok
Bezihe Erwerbsunfächig.Rente seit über 10 Jahre.
Wer kann mir dabei helfen? Habe keinen Ombudsman gefunden.
Erst einmal vorab…Die GKV darf nur für 4 Jahre nacherheben. Da läuft wohl etwas schief. Außerdem auch nur auf Basis eines rechtskräftigen Bescheides. Such Dir einen Versicherungsberater (googeln) oder einen Rechtsanwalt. Dann bekommst du Klarheit. Für die GKV gibt es keinen Ombudsmann. Mehr kann ich momentan nicht sagen, dazu fehlen mir die Details bzw Einblick in die Abrechnungen.