Verrechnung Aktiengewinne mit Aktienverlusten

Hallo zusammen,

ich brauche bitte mal eine kurze Antwort von einem Aktien-/Steuerexperten:

Ich habe im Juni und August 2010 einige Aktien mit guten Gewinnen verkauft. Die Depotbank hat mir auf den Wertpapierabrechnungen mehrere tausend Euro Steuer abgezogen.

Im Oktober 2010 habe ich eine Aktie mit kleinem Verlust verkauft. Auf der Wertpapierabrechnung ist folgendes angegeben:

Veräußerungsverlust nach Differenzmethode: 71,05 EUR
Mit Verrechnungstopf Aktien verrechnet: 71,05 EUR
Verrechnungstopf Aktien nach Geschäft: 71,05 EUR

Vorher hatte ich selbst noch keine Aktien gekauft/verkauft.

Jetzt ist in meinem Depot noch eine Aktie, die ich eigentlich gern noch in 2010 abgestoßen hätte (mit Verlusten). Leider habe ich das aber irgendwie vergessen.

Hätte der Verkauf mit Verlusten in 2010 erfolgen müssen, um die Verluste mit den Gewinnen aus Juni und August 2010 verrechnen zu können oder kann ich auch 2011 noch mit Verrechnung verkaufen?

Viele Grüße

Sandra

Hallo moni49,
die Steuer wird sofort vom Gewinn abgezogen - bis auf den Freibetrag (sofern er eingereicht wurde).
Es gibt drei Steuertöpfe, die separat bei jeder Bank geführt werden (einfach gesagt):

  • Zinsen und Dividende
  • Veräußerungsgewinne (also Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, sofern sie nicht als Wertpapiere mit festem Zinsversprechen vom Finanzamt klassifiziert wurden - aber das ist wiederum ein Extra-Thema)
  • anrechenbare Quellensteuer (wenn bereits im Ausland Steuern abgezogen wurden) Wenn z.B. bei einen Verkauf von Aktien ein Gewinn angefallen ist (die Bank hat exakt den Einkaufspreis und die anteiligen Transaktionskosten in der Datenbank), und es gibt keinen Freistellungsauftrag oder dieser ist ausgeschöpft, dann wird von dem Gewinn (Verkaufspreis minus Ankaufspreis minus anteilige Transaktionskosten) die Abgeltungssteuer (25% + 5,5% auf die Abgeltungssteuer für den Soli-Zuschlag + ggf. Kirchensteuer, also 26,375% + ggf. Kirchensteuer) diese Steuer einbehalten und an den Fiskus abgeführt. Wenn bei dem nächsten Verkauf im gleichen Jahr ein Verlust anfällt, dann wird die per saldo zuviel bezahlte Steuer wieder zrückgebucht (erhält man wieder zurück). Dieses Verfahren wird je Steuertopf angewandt (es gibt auch negative Quellensteuer).
    Wenn am Jahresende ein Gewinn existiert, dann ist der als netto zu betrachten, weil ja bereits Abgeltungssteuer abgeführt wurde. Existiert ein Verlust, dann wurde per saldo auch kein Steuer abgeführt und der Verlust wird automatisch in das nächste Jahr übernommen (Verlustvortrag) - das ist gut. Aber nur bei eben dieser Bank. Wenn der Verlust auf eine andere Bank übertragen werden soll, geht das nicht direkt, sondern nur dadurch, indem die Bank eine Verlustbescheinigung z.B. für das Jahr 2010 ausstellt (muss beantragt werden), diese Verlustbescheinigung der Einkommenssteuererklärung für 2010 beigelegt wird und mit den gleichartigen Gewinnen in 2011 bei der gleichen oder einer anderen Bank über die Einkommensteuer für 2011 (in 2012) vom Fiskus verrechnet wird.

Gruß

Hallo,

danke für die ausführliche Erläuterung. Aber wie sieht es denn speziell in meinem Fall aus?

Gewinn in 2010 - hoher Abzug von Steuern

Und jetzt will ich so schnell wie möglich ein paar Aktien mit Verlust verkaufen. Da ich den Verkauf in 2010 versäumt habe, muss ich das in 2011 erledigen. Kann da auch noch was verrechnet werden? Sprich: Bekomme ich die abgezogene Steuer aus 2010 zurück?

Grüße

Hallo,

Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen .Verluste im Jahr 2011 können jederzeit mit Gewinnen auch aus Vorjahren verrechnet werden. Es besteht also keinerlei Grund zur Eile.

Ok - gemeint ist wohl der Verlustrücktrag innerhalb der jeweiligen Einkunftsart. Also wenn per Saldo bei Aktiengeschäften (sogenannte Veräußerungsgeschäfte) ein Verlust in 2011 anfällt kann dieser mit dem Gewinn aus Aktiengeschäften in 2010 per Einkommensteuererklärung verrechnet werden. Aber die Steuer für 2010 ist erst einmal bis zur Einkomenssteuer 2012 für 2011 weg, dieses Kapital kann in 2011 nicht mehr arbeiten (für den Staat freilich schon, aber nicht mehr für die Lady).
Frage an Martin: Funktioniert der Verlustrücktrag tatsächlich auch für natürliche Personen, oder nur für Selbständige, Gewerbetreibende, Personen- und Kapitalgesellschaften und sonstige Unternehmen?
Gruß und guten Rutsch.

Mit anderen Worten du hast die Texte hier bei www irgendwo abgepinnt ohne sie überhaupt zu verstehen? geschweige das Steuerrecht?
Denn dann hättest du deine Frage nicht stellen müssen.

Aus deiner substanzlosen, überheblichen Bemerkung schaut sofort der Alles- (Besser)wisser heraus, der hier nichts verloren haben sollte.

Stimmt, das hast du wahrlich nicht. Aber Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung.

Zumindest wissen wir ja, dass du im Fach Schleichwerbung aufgepasst hast. Aber bei dem thema Einkommensteuer hast du gepennt.

Kleiner Tippp: § 20 EStG. Da findest du deine Antwort.