Guten Tag,
jemand wechselt beim selben Vermieter die Wohnung. Mietkaution liegt für die alte Wohnung bereits seit 9 Jahren, sind jetzt ca. 700€. Die werden ja noch einbehalten bis ca. 6 Monate nach Wohnungsübergabe, Kündigungstermin 30.06.2009 wg. Renovierungsarbeiten.
Am 12.Juni ist Schlüsselübergabe für die neue Wohnung, Mietkaution für die neue Wohnung in Höhe von 1140€. Bereits gezahlte Mietkaution 400€, Mietvertrag läuft ab 01.07.2009. Die restlichen 740€ MK soll aber zur Schlüsselübergabe mitgebracht werden, sonst ist eine Übergabe nicht möglich.
Irgendwo im Internet stand geschrieben, dass die Kaution in 3 Raten gezahlt werden kann. Da eine negative Bonität vorliegt, wird der Vermieter die Übergabe der Schlüssel verweigern, wenn die 740 € nicht vor Ort erbracht werden. Vermieter wurde wohl auch schon angeschrieben, mit dem Angebot zur Übergabe 400€ und die Restzahlung von 340€ dann ja im Juli. Kann man auf Ratenzahlung bestehen oder nicht? Schließlich liegt die alte MK ja auch noch beim Vermieter.
die eine kaution hat mit der anderen nichts zu tun, es kann ja sein dass du die alte bude wie hulle verlassen hast und er die kohle zum richten braucht.
ratenzahlung darf dir der vm nicht verweigern
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet15100…
hast du den vertrag schon in der tasche? sonst könnte er das angebot zurückziehen. daher erst unterschreiben und dann die katze aus dem sack
Ja, Vorvertrag im Februar, Vertrag wurde im März unterschrieben und auch sofort mit Kautionsanteilzahlungen begonnen. Selbst Betriebskosten für den Juni 2009 sind schon auf dem Mieterkonto. Ist schon verwunderlich, dass der Vermieter die Gesamtkaution verlangt. Noch dazu kam ja der Anruf, dass sonst die Schlüssel nicht übergeben werden, obwohl die Zahlungen zu dem Zeitpunkt schon beim Vermieter waren.
Alte Mietkaution ist nicht wirklich ein Thema, aber halt die Ratenzahlung der neuen.
Die erste Kautionrate hättest du erst zu Beginn des Mietverhältnisses zahlen brauchen, d.h. die zweite zahlst du erst zusammen mit der zweiten Miete abzüglich der im März voraus bezahlten Betriebskosten. Warum auch sowas?
der VM kennt wahrscheinlich seine Pflichten nicht, wenn er dumm kommt reibst du ihm § 551 (4) unter die Nase.
Wenn er verärgert reagiert würde ich dir raten eine extra gründliche Übergabe zu machen.
Die Kautionsanteile wurden freiwillig gezahlt, das war nicht die Entscheidung des Vermieters. Auf den Punkt gebracht, 400 € Mietkaution gezahlt plus die anteiligen Betriebskosten für den Monat Juni = Zahlungsziel eingehalten. Normalerweise muss nur noch die Summe von 370 € zum 01.07. und jeweils zum 01.08. gezahlt werden.
noch die Summe von 370 € zum 01.07. und jeweils zum 01.08.
gezahlt werden.
erst bis zum 5.8 und zum 3.9
Hi,
die eine kaution hat mit der anderen nichts zu tun, es kann ja
sein dass du die alte bude wie hulle verlassen hast und er die
kohle zum richten braucht.
könnte sein…
ratenzahlung darf dir der vm nicht verweigern
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet15100…
???
WEenn der MV unterschrieben ist gilt das Gesetz, wenn er nicht unterschrieben wurde kann keiner einen VM zwingen den MV zu unterschreiben bevor die Kaution auf dem Tisch liegt.
hast du den vertrag schon in der tasche? sonst könnte er das
angebot zurückziehen.
Was für ein Angebot?
daher erst unterschreiben und dann die
katze aus dem sack
Enn sich der VM darauf einläßt ist er selber schuld…
mfg MC
ratenzahlung darf dir der vm nicht verweigern
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet15100…???
WEenn der MV unterschrieben ist gilt das Gesetz, wenn er nicht
unterschrieben wurde kann keiner einen VM zwingen den MV zu
unterschreiben bevor die Kaution auf dem Tisch liegt.
damit hast du nochmal ganz toll zusammengefasst was ich geschrieben habe; du weisst schon, doppelte posts können nerven…
hast du den vertrag schon in der tasche? sonst könnte er das
angebot zurückziehen.Was für ein Angebot?
du weisst schon, willenserklärung und so? oder besteht hier auch nachholbearf deinerseits?
daher erst unterschreiben und dann die
katze aus dem sackEnn sich der VM darauf einläßt ist er selber schuld…
gemäss dem grundsatz erst die kaution dann der vertrag, haha