Darf eine Steuererstattung mit Gegenansprüchen (z.B. Gerichtskosten) verrechnet werden ? Auch dann wenn die Gegenansprüche nur an eine Person gerichtet sind, die Steuererstattung aber an Eheleute geht ?
welche steuer ist denn gemeint ?
welche gerichtskosten sind gemeint, die die an den staat zu zahlen sind, oder die an den gegner ?
Gerichtskosten an den Staat. Lohnsteuererstattung.
Das geht dann schon, weil beides öffentlich-rechtliche Forderungen sind.
Und es spielt auch keine Rolle, daß die Erstattung an Eheleute geht, die Gerichtskostenforderung gegen eine Einzelperson gerichet ist. Die Ehefrau könnte sich doch dagegen wehren, daß ihre Erstattung auf eine Forderung gegen ihren Ehemann angerechnet wird.
Nein, spielt leider keine Rolle 