Verrechnung des Urlaubsgeldes mit außertariflicher Zulage

Hallo liebe Rechtsversteher,
Zwischen den Parteien A (Arbeitnehmer) und B (Arbeitgeber) besteht ein unbefristetes tarifgebundendes Arbeitsverhältnis im Rahmen einer studentischen Aushilfstätigkeit. (zugrundeliegender Tarifvertrag: Avr-J).
Der Arbeitsvertrag weist die Tätigkeit von A als unqualifizierte Tätigkeit. Nach Widerspruch und arbeitsgerichtlichen Vergleich zahlt B eine außertarifliche Stellenzulage, die die Differenz zum Entgelt der entsprechenden tarifvertraglichen Entgeltgruppe ausgleicht.

Die weiterhin vertraglich zugrunde liegende Tarifgruppe schließt A von der Zahlung des Weihnachtsgeldes aus, da dieses für die (unqualifizierte) Tätigkeit Anteilig in Zwölfteln im Monatsentgelt enthalten sei.
A erhebt Anspruch auf entweder die Zahlung des Weihnachtsgeldes oder eine entsprechende Erhöhung der Zulage, da mit der Zulage die Lohngruppendifferenz ausgeglichen werden soll und bei gleich bleibender Weihnachtsgeldregelung
 dieses nach dem neuen Entgelt in Zwölften dem neuen Entgelt aufgeschlagen werden muss. Beides weist B zurück.
 Wie ist eure Meinung dazu, hat A einen entsprechenden Anspruch oder ist B
mit der Nichtzahlung im Recht?

Vielen lieben Dank im voraus,
 docbase