Verrechnung eines Vortrags aus Spekulationsverlust

Hallo,

angenommen, das Finanzamt habe einen von einem Steuerpflichtigen seit ca. 8 Jahren mitgeschleppten Verlustvortrag aus Aktienverkäufen im Rahmen der ESt-Festsetzung für 2009 von sich aus mit anderen Einkünften (also nicht solchen aus Spekulationsgeschäften) verrechnet.

Der Steuerpflichtige habe nichts dergleichen beantragt (und er hätte es auch nicht getan, wenn es neuerdings erlaubt wäre, da für ihn - wie auch für das FA - absehbar sei, dass er 2010 deutlich mehr verdienen würde als 2009 und demzufolge eine höhere Steuerersparnis hätte, wenn erst ein Jahr später verrechnet würde.

Fragen dazu:

A) Gibt es für diese Vorgehensweise irgendeine verwaltungsinterne Vorgabe bzw. ist es gesetzlich jetzt erlaubt, von Amts wegen mit anderen Einkünften zu verrechnen? Oder ist es nur ein Versehen oder evtl. Absicht - aus o.g. Gründen zum Vorteil der Finanzkasse?
B) Gilt hierfür auch die 4-Wochen-Einspruchsfrist nach Erhalt des Steuerbescheids?

Gruß
smalbop

Darf ich raten? Die „anderen Einkünfte“ waren Einkünfte aus Kapitalvermögen?

Hallo,

danke für die Rückfrage, aber:

Nein, nehmen wir also weiterhin an, die Einkünfte aus Kapitalvermögen hätten nach Abzug des Freibetrags nur 100 Euro betragen und dies sei im Bescheid auch so ausgewiesen. Der verrechnete Verlustvortrag belaufe sich aber auf ca. 1250 Euro und die einzige weitere Einkunftsart - mit der also hauptsächlich verrechnet worden sei - sei die aus nichtselbständiger Arbeit.

Gruß
smalbop