Ich bräuchte mal einen Rat bzgl. des folgendes Falls:
Mieterin A erhält letzte Woche endlich nach 6 Schreiben des eingeschalteten Mietervereins, 4 eigenen Schreiben und einem Zeitraum von insgesamt 8 Monaten die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2007.
Aus dieser NK-Abrechnung ergibt sich ein Guthaben in Höhe von 100 Euro. Soweit so gut.
Nun wurden vor etwa zwei Monaten zwei Heizkostenverteiler in der Wohnung der Mieterin A ausgetauscht, die die Hausverwaltung B der Mieterin nun in Rechnung stellt. Dagegen hat sie Einspruch eingelegt, da der Austausch nicht auf ihren Wunsch hin erfolgt ist. Des Weiteren hat Mieterin A in diesem Schreiben der Hausverwaltung B mitgeteilt, dass sie es leid ist trotz Fristsetzung ewig auf Antworten zu warten und das ausstehende Guthaben mit der nächsten Miete verrechnen wird, sofern das Guthaben nicht vorab überwiesen wird.
Heute hat die Mieterin A ein weiteres Schreiben der Hausverwaltung erhalten in dem steht, dass sie das Guthaben einbehalten, bis der Widerspruch gegen die Rechnung für die Heizkostenverteiler geklärt sei und wenn sie das Guthaben mit der nächsten Miete verrechnen würde, die Hausverwaltung ohne weitere Mahnung direkt einen Gerichtsvollzieher bestellen würde.
Und nun meine Frage: Darf Mieterin A das Guthaben wirklich nicht mit der Miete verrechnen? Was würdet Ihr der Mieterin in diesem Falle raten?
