Verrechnung Guthaben Nebenkosten

Ich bräuchte mal einen Rat bzgl. des folgendes Falls:

Mieterin A erhält letzte Woche endlich nach 6 Schreiben des eingeschalteten Mietervereins, 4 eigenen Schreiben und einem Zeitraum von insgesamt 8 Monaten die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2007.

Aus dieser NK-Abrechnung ergibt sich ein Guthaben in Höhe von 100 Euro. Soweit so gut.

Nun wurden vor etwa zwei Monaten zwei Heizkostenverteiler in der Wohnung der Mieterin A ausgetauscht, die die Hausverwaltung B der Mieterin nun in Rechnung stellt. Dagegen hat sie Einspruch eingelegt, da der Austausch nicht auf ihren Wunsch hin erfolgt ist. Des Weiteren hat Mieterin A in diesem Schreiben der Hausverwaltung B mitgeteilt, dass sie es leid ist trotz Fristsetzung ewig auf Antworten zu warten und das ausstehende Guthaben mit der nächsten Miete verrechnen wird, sofern das Guthaben nicht vorab überwiesen wird.

Heute hat die Mieterin A ein weiteres Schreiben der Hausverwaltung erhalten in dem steht, dass sie das Guthaben einbehalten, bis der Widerspruch gegen die Rechnung für die Heizkostenverteiler geklärt sei und wenn sie das Guthaben mit der nächsten Miete verrechnen würde, die Hausverwaltung ohne weitere Mahnung direkt einen Gerichtsvollzieher bestellen würde.

Und nun meine Frage: Darf Mieterin A das Guthaben wirklich nicht mit der Miete verrechnen? Was würdet Ihr der Mieterin in diesem Falle raten?

Hallo Afterdawn,

das Geld steht der Mieterin zu und der Vermieter hat hier keinerlei Recht, dies zurückzubehalten.

Die Massnahme, das Geld bei der Mietzahlung abzuziehen halte ich unter den Umständen für mehr als gerechtfertigt.

Eigentlich hätte bei ordentlicher Abrechnung die Summe spätestens im Januar verrechnet, bzw. zurücküberwiesen werden müssen.

Gruß!

Horst

Hallo,

warum wurden denn die Heizkostenverteiler ausgetauscht ?

Gruß

Wolfgang

Da einer der Heizkostenverteiler zum Stichtag 31.12. den dreifachen Wert des sonst üblichen Jahresverbrauchs auswies und ein zweites Gerät beim Ablesetermin am 10. Januar bereits einen aktuellen Verbrauch (d.h. vom 1.1.-10.1.) auswies, der halb so hoch war wie der Jahresverbrauch, riet ihr die Heizungsfirma, die Geräte überprüfen zu lassen. Sie bat daher die Hausverwaltung diese Überprüfung in die Wege zu leiten.
Der Techniker vor Ort tauschte die Geräte zur weiteren Überprüfung aus. Eine Woche später wurde der Mieterin einfach eine Rechnung in Höhe von 140 Euro ohne jeden weiteren Kommentar zu den Geräten zugeschickt. Die Hausverwaltung ihrerseits verrechnet das Guthaben aus der NK-Abrechnung 2007 nun mit dieser Rechnung und verlangt die übrigen 40 Euro.

Hallo

der Mieter hat mit den Kosten für die Heizkostenverteiler überhaupt nichts zu tun. Das ist Vermietersache. Der Vermieter kauft entweder die Verteiler und setzt die Kosten von der Steuer ab oder er mietet diese und kann die Mietkosten über die NK auf die Mieter umlegen.

Ein defektes Gerät würde ich als Vermieter schon mal gar nicht bezahlen, dies müsste die Ablesefirma kostenlos austauschen - aber dies nur am Rande.

Tauchen denn in der NK-Abrechnung die Posten Miete HKV-Geräte auf?
Sollte man mal darauf achten.

Man sollte dies der HVW mitteilen und gleichzeitig von der nächsten Miete die 100 € einbehalten.

Hallo,

es fallen gleich zwei Geräte aus, bzw. zeigen überhöhte/falsche Werte an, habe ich in der Form noch nie erlebt, aber gut.

Wie alt waren die Geräte und sind diese Heizkostenverteiler gemietet ?(kann man der Heizkostenabrechnung entnehmen)

Bei elektronischen Heizkostenverteilern gilt normalerweise eine Lebensdauer von 10 Jahren.
Falls es sich um Mietgeräte handelt, haftet die Vermietungsfirma (Abrechnungsdienst ) für die ordnungsgemäße Funktion der Geräte.

Gruß

Wolfgang

Hallo Irene-Marie,

ich war eine Minute zu spät.

Gruß

Wolfgang

Ich habe mir eben die Nebenkostenrechnung sowie die genaue Auflistung der Heizungsfirma angeschaut. Es taucht kein Posten auf, woraus sich schließen lassen könnte, dass die Heizkostenverteiler gemietet werden. Nehme also an, dass die Dinger von der Hausverwaltung gekauft wurden.

Wie alt die Geräte sind, kann ich nicht genau sagen. Die Geräte wurden zwar erst 2004 an die Heizkörper angebracht, aber der Techniker, der vor Ort war, meinte, dass er die Geräte nicht mehr so häufig sieht, wenn er rausgeschickt wird, da die schon zum alten Eisen gehören. Die genaue Bezeichnung lautet: doprimo picco, vielleicht sagt irgendjemanden das ja was.

Die Mieterin wundert sich auch über das Versagen von gleich zwei Geräten. Allerdings sollte man dazu sagen, dass die Heizungsfirma nach Montage in 2004 fünf Mal draußen war, um die Geräte neu anzubringen, da sie sich immer wieder vom Heizkörper gelöst haben. Der Verteiler, der den dreifachen Wert anzeigt, zeigte beim vorletzten Stichtag einen Wert von „Null“ an, woraufhin die Mieterin gegenüber dem Ablesedienst die Vermutung äußerte, dass das Gerät durch das ständige Lösen vom Heizk. vermutlich beschädigt sei.

Hallo Wolfgang,

das tut mir aber Leid. Waren wir denn mal einer Meinung? Wie schön.

LG
Irene-Marie

Hallo

ok, das ändert aber nichts daran, dass der Mieter mit dem Kauf der Geräte nichts zu tun hat und wenn die Hausverwaltung das nicht weiß, sollte man ihr das mal stecken.

Übrigens: sind denn eigentlich die Verbrauchseinheiten dann richtig abgelesen? Bei defekten Geräten ist das immer so eine Sache…

Gruß

Die Ablesewerte stimmen mit denen zum Stichtag angegebenen Werten der Geräte überein. Ein reiner Ablesefehler ist daher auszuschließen.

Die Hausverwaltung gibt als Grund für die Kostenübernahme durch die Mieterin an, dass die Geräte vor Austausch ablesbar waren und somit einwandfrei funktionieren, ein Defekt also auszuschließen sei. Ein Austausch hätte demnach nicht stattfinden müssen, daher müsse sie für den Rechnungsbetrag aufkommen.

Ist das nicht eine Frechheit? Das die Geräte ablesbar waren, hat der Techniker doch vor Ort schon festgestellt. Nach einem Telefonanruf bei der Heizungsfirma (vor zehn Minuten) hat sich herausgestellt, dass eine Überprüfung der Geräte nicht vorgesehen war. Ich versteh langsam nur noch Bahnhof!

Hi,

der Mieter hat mit den Kosten für die Heizkostenverteiler
überhaupt nichts zu tun.

nicht so ganz wirklich…(s.u.)

Das ist Vermietersache.

Überwiegend schon, aber:

Der Vermieter
kauft entweder die Verteiler und setzt die Kosten von der
Steuer ab

oder macht ein 11% Mieterhöhung der Kosten daraus:
http://www.messdienst-preis.de/index.php?id=12
(zweiter Absatz

oder er mietet diese und kann die Mietkosten über
die NK auf die Mieter umlegen.

Jupp, was wird wohl billger sein?
Übrigens soll es Fälle geben, indem ein VM seine HKV einfach mal verkaufte und sie zurückgeleast hat, rate mal ob das wohl billiger wird.

Wer permanent auf seine Anprüche besteht, muß es sich i Z auch mal von anderer Seite gefallen lassen. Gerade wenn es dann teuer wird als die alte Lösung ist idR der M auch noch beleidigt.

Ein defektes Gerät würde ich als Vermieter schon mal gar nicht
bezahlen,

Na ja, es soll auch VM geben, die HKVs selber betreiben.
Wo kann man sich anstellen, das nun ein anderer die Kosten übernimmt? :wink:

dies müsste die Ablesefirma kostenlos austauschen -

Wenn den die Ablesefirma auch die Bereitstellungsfirma ist, könnte dies zutreffen, aber auch nur dann.

aber dies nur am Rande.

gut, bei mir auch :wink:

Tauchen denn in der NK-Abrechnung die Posten Miete HKV-Geräte
auf?
Sollte man mal darauf achten.

Ja und dann schell dagegen vorgehen und dann die Kosten der Anlage zu 11% monatlich gestückelt als nächte Mieterhöhung riskieren, kann man mal schon mal so raten, kostet i Z ja nur das Geld des Fragers…

Wenn man schon beim Thema Geld ist könnte dem VM auch einfallen, das mal wieder die HKV eine Eichung verdient haben:

http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/mietre/H…
(Punkt 5)

Hmm, kann auch mal so umgelegt werden…
muß man vielleicht auch nicht, weil der VM den M nicht immer was böses will…

Man sollte dies der HVW mitteilen und gleichzeitig von der
nächsten Miete die 100 € einbehalten.

Auch hier trägt wie immer das Risiko der Frager…

vlg MC

Auch hier trägt wie immer das Risiko der Frager…

vlg MC

Ganz recht, mein Lieber, da hier ein Meinungsaustausch statt findet und keine Rechtsberatung.

avlg
Irene-Marie