Hallo,
angenommen jemand zahlt eine Hypothek ab und hat gleichzeitig ein Guthaben fest angelegt, für das Guthabenzinsen erwirtschaftet werden. Können steuerlich die Fremdkapitalzinsen von den Guthabenzinsen abgezogen werden oder müssen die Guthabenzinsen voll versteuert werden (abgesehen vom Freibetrag)?
Danke und Gruß,
Rudolf
Hallo,
Fremdkapitalzinsen sind nur steuerlich abzugsfähig, wenn der Kredit aufgenommen wurde, um damit Einkünfte zu erzielen.
Z. B.: Wenn ein Kredit aufgenommen und das Geld dann angelegt wird, können die Zinsen für den Kredit von den Zinsen für das Guthaben abgezogen werden. Wurde mit dem Kredit dagegen z.B. eine eigengenutze Wohnung finanziert, schauts leider schlecht aus. Wird die finanzierte Wohnung dagegen vermietet, sind die Kreditzinsen Werbungskosten aus V&V.
Gruß,
Markus