Verrechnung Mietkaution mit Mängeln

Moin zusammen!
Folgenden Fall angenommen:

Mieter zieht aus, im Übergabeprotokoll werden folgende Mängel festgehalten:

  • Tapete unfachmännisch überklebt und gepinselt
  • Türrahmen zersplittert
  • Baum wächst unter Balkonfliesen - Fliesen alle lose
  • Abfluss innerhalb der Wohnung verstopft.

Der Vermieter lässt eine Hälfte der Mängel beheben, über die andere Hälfte hat er Angebote von Handwerkern.
Nach Ablauf von 6 Monaten und 1 Tag meldet sich der Mieter und möchte seine Kaution zurück. Der Vermieter schickt eine Aufrechnung und teilt mit, dass die Kosten die Kaution übersteigen.

Frage: Hat der Vermieter Anspruch auf Zahlung der Kosten?
Danke für jeden Tip.

Hallo,

übersteigen die Kosten zur Behebung der Schäden die der Mieter schuldhaft verursacht hat die Höhe der Kaution kann der VM die Kosten darüber hinaus einklagen. Allerdings sind auch hier Fristen einzuhalten.
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/sc…

Gruß
M.