Hallo zusammen,
folgender theoretischer Fall:
ein Mieter hat letzten Jahr die Wohnung gewechselt. Bei Rückgabe der alten Wohnung wurde von der Kaution 3 x Nebenkosten für die Verrechnung der Endjahresabrechnung einbehalten.
Jahresendabrechnung ist nun gekommen, es muss rund 1 x Nebenkosten nachbezahlt werden. Dem Hausverwalter wurde dies per E-Mail mitgeteilt mit der Bitte, das Restguthaben auf ein entsprechendes Konto zu überweisen. Da keine Reaktion kam, wurde bei der Hausverwaltung angerufen. Nach stöbern fand der MA die Mail endlich und meinte sein Kollege ist dafür zuständig, aber gerade im Aussendienst, er werde sich melden. Tat er aber nach einer Woche immernoch nicht.
Heute war telefonisch keiner zu erreichen und Mieter befürchtet, das sich dies in den nächsten Tagen nicht ändern wird (Recherche im Internet erhärtete diese Befürchtung).
Wie ist hier das beste Vorgehen? Schreiben mit Fristsetzung und Einschreiben? Welche Frist wäre die kürzeste?
Weiteres Problem: Die Nebenkostenabrechnung soll bis in 10 Tagen bezahlt werden. Der Vermieter ist hier auch sehr schnell mit der Mahnung da (war bei der ersten Miete auch so, die wegen Eigenrenovierung eigentlich erstattet werden sollte), jedoch wird Mieter die Mahnkosten nicht zahlen wollen. Muss dies ins Schreiben mit reinund wenn ja wie am Besten?
Vielen Dank schonmal