Hallo,
folgende Situation:
Ein Alg2-Empfänger nimmt Arbeit an für die er mitsamt Frau und Kind 300 km quer durch Deutschland ziehen muss.
Macht er.
Gibt es da eine bestimmte Verdienstgrenze, über der er sowieso keine Hilfe mehr für den Umzug etc. bekommt?
Angenommen, die Sachbearbeiterin meine, der nette junge Mann würde marginal, sagen wir mit 20,00 € über dieser Grenze liegen und würde demnach nur aus Kulanz, da er alleine den Umzug nicht bewältigen kann und demnach auch die Arbeitsstelle nicht antreten könnte, einige Hilfen bekommen. Heisst also, statt Übernahme der Mehrkosten einen Pauschalbetrag, fertig.
Der Umzug soll noch bezahlt werden, wenn der Kunde ihn selbst macht und dementsprechend nur einen LKW benötigt und das wars dann auch schon.
Wäre ne harte Situation, aber zu schaffen.
Jetzt bekäme der nette junge Mann sein Gehalt rückwirkend.
Heisst also vom Monat Oktober am Ende Oktober.
Von der ARGE bekam er dann ja aber Leistungen für den Monat Oktober schon Anfang Oktober.
Und jetzt?
Wäre doch beinahe zu erwarten, dass die ARGE die Forderungen des jungen Mannes in Form von umzugskostenbeihilfe mit ihren eigenen Forderungen, nämlich der zu Unrecht gezahlten Leistungen aufrechnet und so sogar noch Geld von unserem äusserst symphatischen Alg2-Empfänger bekommt.
Was auf der einen Seite irgendwie auch logisch erscheint, für den Monat Oktober gibts Gehalt, also braucht man keine Leistungen.
Auf der anderen Seite befindet sich unsere unwahrscheinlich liebenswürdige Beispielfamilie sowieso schon in einer finanziell sehr prekären Situation - da im Ausgangsfall nur ein kleiner Pauschalbetrag gezahlt wird, würde die Familie wahrscheinlich sowieso nur auf Grund von Zuwendungen aus der eigenen Familie, bzw. über Darlehen über die Runden kommen.
Will die ARGE also jetzt auch noch die zu tragenden Kosten (und ein solcher Umzug kostet gut und gern mal ca. 600,00) wieder verrechnen ist schlicht nichts mehr da, wovon man es nehmen könnte.
Außerdem wäre es doch wirklich unfair diese bestrebte und nette Familie noch weiter zu beuteln, quasi als Strafe dafür, dass sie tatsächlich arbeiten wollen.
Nicht nur das kein Geld da wäre, es wäre auch einfach unfair.
Wie also ist die Situation, darf sich unser Familienvater Leistungen und Gehalt behalten? Muss ein Antrag gestellt werden auf Übergangsgeld oder ähnliches? Oder wird das ganze auf Darlehensbasis mit der ARGE geregelt und die kleine Familie zahlt dann wohl grob geschätzt ein Jahr lang Schulden zurück, die entstanden sind damit sie Arbeit haben?
Für das Einkommen gilt für die ARGE doch übrigens das Zuflussprinzip, richtig? Heisst also, bekäme unser fleißiger Arbeitnehmer sein Gehalt für 01.01.10 erst am 01.10.10 und wäre mittlerweile Alg"-Empfänger, wäre das Einkommen und würde angerechnet.
Logischerweise müsste doch dann das Oktobergehalt, wenn es erst am 01.11. kommt für den Monat November gelten. Heisst also für Oktober hätten wir keinen Zufluss von Geldern - nichts abzuziehen für die ARGE. Für November gelte dann das Oktobergehalt. Richtig? Wahrscheinlich nicht…
Im Voraus Danke für all eure Antworten und lieben Gruß,
Fonz