Hallo Wissende, wird die einbehaltene, genannte Steuer verrechnet, bzw. zurück erstattet, wenn die angegebenen u. belegten, aussergewöhnlichen Belastungen, um ein vielfaches den geforderten Selbstbehalt übersteigen?
Mit dank u. Grüßen ramses90
Hä? Ich versteh kein Wort.
Was hat Kapitalertragsteuer mit aussergewöhnlichen Belastungen und der zumutbaren Belastung zu tun?
moinsen,
nur dann kann mit einer einkommensteuererstattung gerechnet werden, wenn man mehr einkommensteuer gezahlt hat, als man eigentlich hätte sollen.
die kapitalertragssteuer ist lediglich eine erhebungsform der einkommensteuer.
die außergewöhnlichen belastungen mindern das zu versteuernde einkommen und können so dazu führen, das auch so weniger einkommensteuer festgesetzt wird - und wir so wieder zur erkenntnis in absatz 1 kommen.
klar wie kloßbrühe, oder?
letztendlich muss man eine einkommensteuererklärung machen, um die frage zu beantworten. und hier im forum fehlen zu viele details, um die frage en detail zu beantworten.
schöne grüße
e
Hi experttobe, vielen Dank, das wollte ich wissen.
MfG ramses90
Hä? Ich versteh kein Wort.
Macht nix, expertobe hat´s ja verstanden.
ramses90
Hä? Ich versteh kein Wort.
Was hat Kapitalertragsteuer mit aussergewöhnlichen Belastungen
und der zumutbaren Belastung zu tun?
Häufiger Fall bei finanziell einigermaßen gut gestellten alten Leuts:
Einkünfte aus Kapitalerträgen,
ggf. wenig Rente (häufig bei Rentnerinnen),
hohe Ausgaben für Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken
Da kann eine sorgfältig aussgefüllte Steuererklärung durchaus zu einer Rückzahlung aller Steuern/Kapitalertragsteuern und Soli führen.
Habe ich so schon oft miterlebt.
Gruß JK
Hallo Clematis,
ab 2009 sind die Kapitalerträge komplett anzugeben, wenn außergewöhnliche Belastungen beantragt werden.
Die Kapitalerträge, die über dem Freibetrag liegen werden bei der Berechnung der zumutbaren Belastung mit berücksichtigt, selbst dann, wenn durch die Kapitalertragsteuer eine Abgeltung (Abgeltungssteuer) eingetreten ist.
Gruß
Lawrence
Ach ne, Du schreibst Sachen…
Und was hat das jetzt mit der Kapitalertragsteuer zu tun?
Habe ich so schon oft miterlebt.
Echt wahr? Unglaublich…
Ach ja: Das war ironisch gemeint…
Hallo Clematis,
jetzt zier Dich nicht, Du gibst hier sehr oft sehr gute und kompetente Antworten, welche ich auch gerne lese.
Ich dachte, du wüsstest diese Neuregeleung wirklich nicht, was auch keine Schande wäre. In dem Job kann man ja gar nicht alles wissen.
-wink-
Gruß
Lawrence
-wink zurück-
Ich wusste es.
Nur-wie Du an den Antworten siehst, kann der Beitrag vom TE so vieles bedeuten, und ich hatte einfach keine Lust, im Nebel zu stochern.
Aber egal, einer hat ja richtig geraten.