Verrechnung Steuerfreistellung nebenber. Tätigkeit §3 Nr. 26 EStG

Hallo Community!

Frage:
Person X erzielt freiberuflich als Nebentätigkeit Einnahmen im Bereich der erzieherischen Tätigkeiten iHv 5.500 EUR.
Werbungskosten sind vorhanden mit 1.250 EUR (Maximalbetrag) sowie Fahrtkosten etc mit insg. weiteren 500 EUR.
Sprich die Einkünfte belaufen sich unterm Strich auf 3.750 EUR.

Nun gibt es ja den §3 Nr. 26 EStG: Steuerfreistellung 2.100 EUR pa.

Darf Person X nun diese 2.100 EUR von den Einkünften 3.750 EUR abziehen und es resultieren somit 1.650 EUR Einkünfte, diese 1.650 EUR sind dann in der Steuererklärung anzugeben?

DANKE und Grüße
Person X :smile:

Hi!

Nein, das geht nicht. Man darf nicht gleichzeitig den Abzugsbetrag nach §3 Nr. 26 EStG und zusätzlich die Kosten in Abzug bringen. Das steht im Satz 2 das §3 Nr. 26.

Man darf abziehen den Freibetrag ODER die Kosten, der höhere Betrag von beiden.

Gruß derschwede77