Verrechnung Stromguthaben mit Mietschaden?

Hallo,

unser Ex-Vermieter verrechnet alle Abrechnungen wild hin und her.

vorab:
Von unserer Kaution hat er 860 Euro (fast die Hälfte) einbehalten.

Es gab einen Kabelschaden im Schlafzimmer, den wir verursacht haben. Hier musste die Wand aufgestemmt werden, das Kabel wurde „verarztet“ und die Wand wieder zugemacht.

Er hatte bereits angekündigt, die Kosten hierfür von der Kaution abzuziehen.

Da wir die Sache unserer Haftpflicht vorlegen wollen haben wir aber jetzt mal die Rechnung der Firma angefordert, die die Arbeiten erledigt hat.

Erhalten haben wir jetzt die Rechnung einer Firma i.H.v. 172,55. Soweit in Ordnung. Hinzu rechnet er nun eigenleistungen, die er durch einen von ihm schwarz beschäftigten Herrn hat erledigen lassen. Diese Kosten belaufen sich auf zusätzlich 40 Euro. Insgesamt will er also 217,55 haben.

Da wir gleichzeitig ein Stromguthaben von 292,68 haben, meinte er jetzt das verrechnen zu können und uns lediglich noch 75,13 zu überweisen.

Darf er das?

Ich meine, er sollte das schön brav von der Kaution abziehen und uns unser Guthaben komplett auszahlen. Oder?

Zumal wir gemäß der Nebenkostenabrechnung für 2010 ein Guthaben von ca. 192 Euro hatten.
Demnach ist für 01/2011-07/2011 dann auch keine Nachzahlung von über 800 Euro mehr zu erwarten.

Ich bin der Meinung, der einbehaltene Betrag ist sowieso unverhältnismäßig hoch.

Darf ich nicht vielleicht schonmal einen weiteren Teil herausverlangen? Bis auf die NK-Abrechnung für das halbe Jahr ist nun alles abgerechnet.

Vielen Dank für Eure Mühe.

Hallo @gestress(s)t,

bei Deiner Aufstellung ist mir rein rechnerisch so einiges nicht ganz klar. Eingangs schreibst Du, dass Dein Ex-Vermieter € 860,- von der Kaution einbehalten hat. Dann schreibst Du etwas von einer anscheinend berechtigten Forderung von € 172,55. Hinsichtlich der Kosten für den schwarz arbeitenden Herrn kann er diese zwar einfordern, muss aber detailiert nachweisen, an wen diese Zahlungen gingen und was der Zahlungsempfänger dafür geleistet hat. Dann führst Du noch zwei weitere Summen ( Guthaben von ca. € 192,- aus der Nebenkostenabrechnung 2010, wieso eigendlich ca.?) sowie ein Stromguthaben von € 292,68) an.
Es ist, für mich jedenfalls, kaum möglich, unter Berücksichtigung Deiner doch recht ungenauen Zahlen hier einen Rat zu geben, außer dem, Dich vielleicht mit Deinen Unterlagen und Abrechnungen Deinem örtlichen Mieterverein oder aber gleich einem Rechtsanwalt anzuvertrauen.

Hallo poonjainaam,

danke für deine antwort.

Ich sage ja, es wird wild hin- und hergerechnet.

Ich habe „ca.“ geschrieben, da die Zahlen an sich doch nicht ganz so wichtig sind. Es sind 192,06 NK-Guthaben gewesen.
Dieses Guthaben hatte er ursprünglich mit einer Stromnachzahlung von 75,14 verrechnet und uns 116,92 ausgezahlt.
Diese angebliche Nachzahlung hat er nun aber wieder hinzugerechnet, da die Strom-Abrechnung falsch war. Also rechnet er unser Strom-Guthaben von 217,54 mit der uberechtigt abgezogenen „Nachzahlung“ von 75,14 zusammen, was 292,68 ergibt.

Von diesem Stromguthaben zieht er nun seine Forderung bezüglich des Mietschadens ab.

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob er das überhaupt darf, da er es eben eigentlich von der Kaution abziehen sollte und nicht von irgendeinem anderen Guthaben aus Abrechnungen.

Genau, und leider konnte ich meine Anfrage im Nachhinein nicht mehr ändern. Fragen wollte ich auch noch, ob wir diese „Eigenleistungen“ sowie „Materialkosten“ überhaupt zahlen bzw. akzeptieren müssen oder lediglich die 172,55 zahlen müssen.

Unser Pech ist eben, dass er die Kaution noch hat und wir Guthaben haben, sodass er es ja trotzdem einfach einbehalten kann.

Bei seiner Abrechnung hat er aufgelistet:

Aufgestemmte Wand verkleiden Arbeitszeit 1 Std. 15,00 €
Wand mit Rigips verschließen Arbeitszeit 1/2 Std. 7,50 €
Wand mit Dispersionsfarbe streichen Arbeitszeit 1/2 Std. 7,50 €
Gesamt: 30,00 €

Material im Bestand vorhanden:
Styroporplatte 5,00 €
Rigips 5,00 €
Dispersionsfarbe 5,00 €
Gesamtmaterial: 15,00 €
Firma … Elektroinstallation 172,55 €

Gesamtbetrag 217,55 €

Also könnten wir ihm schreiben, dass er die Arbeitszeit sowie die Materialkosten ebenfalls nachweisen muss?
Interessieren wird ihn das wahrscheinlich nicht, er hat sich zu einem ziemlich unangenehmen Zeitgenossen entwickelt.

Diese 217,55 zieht er von unserem Stromguthaben von 292,68 ab, sodass er uns nun nochmal lediglich 75,13 überweisen wird. Das ist m. M. n. ziemlich frech!! Daher meine Frage, ob er dies darf.
Wie gesagt, er hat noch 860 € Kaution und es steht lediglich noch die Hausnebenkostenabrechnung für 01/2011-07/2011 aus.

Ich hoffe, jetzt ist es etwas verständlicher.

Hallo @gestressst,

nun, das, was Du bemängelst ist eine „bewährte“ nachträgliche Repressalie, mit der sich viele Vermieter an ihren bisherigen Mieter für deren Kündigung rächen wollen.
Etwas grundsätzliches: Bei solchen Meinungsverschiedenheiten sind korrekte Zahlen mehr als wichtig, denn unkorrekte Zahlen bieten oft die Grundlage für eine Rückzahlungsverweigerung.
Ist die Rechnungssumme von € 172,55 die Summe, die aus der Handwerkerrechnung hervor geht und ist die Mehrwertsteuer darin enthalten? In diesem Fall müßtest Du davon ausgehen, dass diese Summe korrekt ist. Die Bezahlung für die Schwarzarbeit mußt Du nur dann ersetzen, wenn der Schwarzarbeiter namnentlich genannt und einen Beleg für die von ihm geleistete Arbeit ausgestellt und unterschrieben hat. Aus diesem Beleg sollte aber auch die im Einzelnen von dem Schwarzarbeiter geleisteten Arbeiten aufgeführt sein.
Hinsichtlich der anderen Summen sehe ich nach wie vor ein für mich nicht nachvollziehbares Chaos. Du solltest daher Deinen Ex-Vermieter unter Fristsetzung um eine rechnerisch genaue und nachvollziehbare Endabrechnung bitten. Damit setzt Du ihn unter Verzug und bekommst somit die Grundlage für eine Klage, denn allem Anschein nach wird sich diese Auseinandersetzung kaum noch ohne eine solche bereinigen lassen. Wenn dann der Ex-Vermieter diese Frist (im Allgemeinen sollten 2 - 3 Wochen ausreichend sein) ohne Reaktion verstreichen läßt setzt Du ihm dann noch eine letzmalige Nachfrist von einer weiteren Woche und kündigts ihm damit an, dass Du nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist die weitere Bearbeitung einem Rechtswanwalt/dem Mieterverein übergibst. Bitte achte aber darauf, dass Du die jeweiligen Schreiben als EINWURFEINSCHREIBEN zur Post gibst oder aber in Anwesenheit eines Zeugen persönlich zustellst.
Ich bitte Dich um Verständnis dafür, dass ich ohne Einblick in die betreffenden Unterlagen hier keine weiteren Berechnungen anstellen kann. Daher nochmals der Hinweis, dass Dich Dein örtlicher Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht fachgerecht beraten können.
Ich drücke Dir alle Daumen, dass es gut für Dich ausgeht.
Gruß
poonjainaam

Danke für den Tipp mit der Fristsetzung bezüglich der Abrechnungen.

Allerdings weiß ich leider noch immer nicht, ob diese Verrechnung (Stromguthaben mit Mietschaden) nun rechtens ist oder nicht. :frowning:

Denn normalerweise hat Strom ja nichts mit Mietschäden an sich zu tun.

Für Mietschäden (und natürlich NK-Abrechnungen, die ja aber fast abegschlossen sind) ist die Kaution doch da, und davon hat er ja noch mehr als genug.

Hätten wir nicht Strom vom Vermieter sondern von einem anderen Anbieter bezogen, hätte dies ja auch nicht verrechnet werden können.

Hallo gestressst,

wenn die Forderung des Vermieters rechtens ist ist es völlig egal, mit welchem Guthaben er seine Forderung verrechnet.
Versuche also, von Deinem Vermieter eine genaue Spezifizierung seiner Forderungen zu bekommen; wenn er sie erstellt, kannst Du ja Deine Berechnung dagegen stellen; wenn nicht gilt dann mein Hinweis mit der Fristsetzung. Wenn Du selbst keine Formulierung findest schreibe mit eine Mitteilung; ich stelle Dir dann ein Muster ein.

hallo in dieser spezielen sache kann ich leider nicht weiterhelfen.

sorry

mfg
lafuria rocha