Verrechnung US-Einkünfte bei dt. Besteuerung

Hallo,

ich habe einige Fragen bezüglich der Verrechnung von Einkünften in den USA bei der deutschen Steuererklärung.

2010 habe ich als Praktikant (J1 Visum) in den USA gearbeitet und dabei umgerechnet (mit heutigem Wechselkurs) ca. 3.670 Euro verdient, wovon nach Abzug der amerikanischen Steuern noch ca. 3.300 Euro übrig blieben, die ich am Ende wirklich bekommen habe. 2010 habe ich außerdem ca. 4.000 Euro durch Nebenjobs in Deutschland verdient.
Soweit ich weiß, muss ich meine Verdienste aus den USA auch bei der deutschen Steuererklärung angeben, obwohl ich bereits eine für die USA gemacht habe. Addiere ich nun meine Einkünfte aus den USA und aus Deutschland, so komme ich dabei über den Freibetrag von (meines Wissens)7.000 Euro (ich gelte noch als Kind und bin außerdem Student).
Allerdings hatte ich in den USA auch einiges an Ausgaben (Auto, Benzin, Wohnung, Flug…etc.). Nach Abzug dieser Ausgaben, die ich in den USA während meiner Arbeitszeit hatte, bleibt von meinem US-Gehalt nichts mehr übrig.

Mein Problem: ich habe diese Ausgaben nicht in der amerikanischen Steuererklärung angegeben, sondern dachte, ich könnte das in der deutschen Steuererklärung, um damit nachzuweisen, dass ich unter dem Strich keine Einkünfte in den USA hatte und damit auch nicht über dem Freibetrag von 7.000 Euro bin.

Daher meine Fragen an euch:
1)muss ich das amerikanische Gehalt überhaupt in der deutschen Erklärung angeben, wenn ich doch schon in den USA eine Erklärung gemacht habe?
2) Muss ich das Brutto oder Netto Gehalt aus den USA angeben?
3) Kann ich meine Ausgaben aus den USA in der deutschen Steuererklärung geltend machen, wenn ich sie NICHT in der amerikanischen geltend gemacht habe?
4)Welche Ausgaben kann ich geltend machen? (Flug, Wohnung, Auto, Benzingeld)

Wenn ihr noch andere Ideen habt, wie ich in meiner Situation auf jeden Fall unter dem Freibetrag bleiben kann, bin ich sehr dankbar.

Vielen Dank für eure Hilfe!
LG
D.J.

Hallo,
bin in diesem Fall nicht qualifiziert genug!
Gruss Hermann

hallo,

2010 habe ich als Praktikant (J1 Visum) in den USA gearbeitet

darüber gibt´s dann bestimmt eine entsprechend aussagekräftige bestätigung, die man dem fa vorlegen kann

Soweit ich weiß, muss ich meine Verdienste aus den :USA auch
bei der deutschen Steuererklärung angeben, obwohl ich :bereits
eine für die USA gemacht habe.

richtig, das dient dem fa nur dazu, festuzstellen, ob nach deutscher steuergesetzgebung auch alle steuern abgeführt wurden oder ob eine nachzahlung/rückerstattung fällig würde. doppelbesteuerungen gibt es mit den usa nicht

Freibetrag von (meines Wissens)7.000 Euro (

„freibetrag“ gibt´s in dem sinne nicht, sondern eine besteuerung setzt erst bei dieser grenze an.

ich gelte noch als
Kind und bin außerdem Student).

das geht nicht - als „kind“ kann man nicht studieren und umgekehrt. vom status her bist du student/in.

Allerdings hatte ich in den USA auch einiges an :Ausgaben
Mein Problem: ich habe diese Ausgaben nicht in der
amerikanischen Steuererklärung angegeben, sondern :dachte, ich
könnte das in der deutschen Steuererklärung,

aufwände und kosten sowie einnahmen werden i.a. in dem land angegeben, in dem die steuererklärung gemacht wurde. warum sollte der deutsche fiskus dir etwas zurückerstattun, was du regulär von der amerikanischen steuer bekämst?

Daher meine Fragen an euch:
1)muss ich das amerikanische Gehalt überhaupt in der :deutschen
Erklärung angeben, wenn ich doch schon in den USA eine
Erklärung gemacht habe?

ja

  1. Muss ich das Brutto oder Netto Gehalt aus den USA angeben?

das, was du verdient hast, und das, was du bereits an steuern/abgaben gezahlt hast

  1. Kann ich meine Ausgaben aus den USA in der deutschen
    Steuererklärung geltend machen, wenn ich sie NICHT in der
    amerikanischen geltend gemacht habe?

bezweifle ich, bin hier aber nicht 100% sattelfest

4)Welche Ausgaben kann ich geltend machen? (Flug, Wohnung,
Auto, Benzingeld)

alle die, die mit der erlangung, der durchführung und der beendigung des praktikums direkt verbunden sind und nachgewiesen werden können. das praktikum muß selbstredend der beruflichen entwicklung o.ä. gedient haben. flüge während des praktikums für sightseeing o.ä. sind natürlich ausgenommen.

Wenn ihr noch andere Ideen habt, wie ich in meiner :Situation
auf jeden Fall unter dem Freibetrag bleiben kann, bin

deine einnahmen sind nicht sehr hoch - so wie du das geschildert hast, wirst du locker noch das eine oder andere zum „absetzen“ finden - die von dir zitierte grenze gilt für das „zu versteuernde einkommen“, nicht für das bruttoeinkommen. das zu versteuernde einkommen berücksichtigt eben alle ausgaben wie werbungskosten, vorsorgeaufwendungen, sonderausgaben etc. und „substrahiert“ diese vom bruttoeinkommen.

saludos, borito

Hallo D.oro,
bei ausländischen Einkünften kann ich leider gar nicht helften.
Tut mir leid!!
Tschüss Sylke

Vielen lieben Dank burito. Du hast mir damit sehr geholfen. Bitte nochmals um Entschuldigung für meine laienhafte Sprache. :smile:

Ausländische Einkünfte muss man glaube ich immer angeben - dafür gibt es meines Wissens sogar ein eigenes Formular. Am Besten mal beim Finanzamt erkundigen, wie das ist, wenn man in Amerika schon eine Steuererklärung abgegeben hat!