Verrechnung Verlustvortrag unter Eheleuten

Hallo,

ich habe eine Frage zur Verrechnung eines steuerlichen Verlustvortrags aus privaten Veräußerungsgeschäften unter Eheleuten.

Angenommen A hat einen steuerlichen Verlustvortrag, den das Finanzamt im Rahmen des Einkommensteuerbescheids zum 31.12.2008 festgestellt hat. Im Jahr 2009 heiraten A und B.
B erzielt im Laufe des Jahres 2009 Kursgewinne, die mit Abgeltungssteuer belegt werden.

Angenommen A und B werden gemeinsam veranlagt: Können die durch B erzielten Kursgewinne, die auch in der Steuerbescheinigung der Bank ausgewiesen werden, mit dem Verlustvortrag von A verrechnet werden, so dass mit einer Steuerrückerstattung zu rechnen wäre?
Oder können nur durch A erzielte Kursgewinne mit dem Verlustvortrag verrechnet werden?
Wenn ja, wo müsste dies in der Steuererklärung erfasst werden?

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

§ 26b, § 23 und § 10d Abs. 4 EStG Verr. ist mgl.
Hi !

Der Grundsatz des § 26b EStG (Zusammenveranlagung) besagt, dass Ehegatten erst ab dem GdE als EIN Steuerpflichtiger zu behandeln sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26b.html

Grundsätzlich sind also Gewinne und Verluste aus den einzelnen Einkunftsarten für jeden Ehegatten einzeln zu ermitteln.

Nach § 23 Abs. 3 Sätze 7 ff EStG ist der Verrechnung des Verlustes aus „privaten Veräußerungsgeschäften“ mit anderen Einkunftsarten ausgeschlossen. Eine Verrechnung ist jedoch mit Gewinnen analog § 10d EStG zulässig.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

Im § 10d EStG findet sich dann im Absatz 4 Satz 2 die Vorschrift, dass die negativen Einkünfte des einen Ehegatten mit den positiven Einkünften des anderen Ehegatten zu verrechnen sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html

Eine Verrechnung der festgestellten Verluste des A mit den Gewinnen der B ist also zulässig.

BARUL76

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Vielen Dank für die Erläuterung und die beigefügten Links.

Jetzt muss ich das nur noch meiner Steuer-Software beibringen…