ich habe eine Frage zur Verrechnung eines steuerlichen Verlustvortrags aus privaten Veräußerungsgeschäften unter Eheleuten.
Angenommen A hat einen steuerlichen Verlustvortrag, den das Finanzamt im Rahmen des Einkommensteuerbescheids zum 31.12.2008 festgestellt hat. Im Jahr 2009 heiraten A und B.
B erzielt im Laufe des Jahres 2009 Kursgewinne, die mit Abgeltungssteuer belegt werden.
Angenommen A und B werden gemeinsam veranlagt: Können die durch B erzielten Kursgewinne, die auch in der Steuerbescheinigung der Bank ausgewiesen werden, mit dem Verlustvortrag von A verrechnet werden, so dass mit einer Steuerrückerstattung zu rechnen wäre?
Oder können nur durch A erzielte Kursgewinne mit dem Verlustvortrag verrechnet werden?
Wenn ja, wo müsste dies in der Steuererklärung erfasst werden?
Grundsätzlich sind also Gewinne und Verluste aus den einzelnen Einkunftsarten für jeden Ehegatten einzeln zu ermitteln.
Nach § 23 Abs. 3 Sätze 7 ff EStG ist der Verrechnung des Verlustes aus „privaten Veräußerungsgeschäften“ mit anderen Einkunftsarten ausgeschlossen. Eine Verrechnung ist jedoch mit Gewinnen analog § 10d EStG zulässig.
Im § 10d EStG findet sich dann im Absatz 4 Satz 2 die Vorschrift, dass die negativen Einkünfte des einen Ehegatten mit den positiven Einkünften des anderen Ehegatten zu verrechnen sind.