Hallo,
habe noch Altverluste (vor 1999) aus Aktiengeschäften über 10 000 €, die ich noch bis ende 2013 mit Aktiengewinnen verrechnen darf. Meine steuerlich festgesetzen Aktienverluste in 2012 waren 5 000 €.
Nun habe ich dieses Jahr bei der Bank A bisher 4000 € Verluste und bei der Bank B bisher
3 000 € Gewinne aus Aktiengeschäften.
Frage: ist es steuerlich möglich, daß ich die Aktiengewinne über 3 000 € mit meinen Altverlusten (vor 1999) verrechne?
Danke für eine Antwort
LG Franzilein
Hallo Franzilein,
das ist recht speziell und bei dieser Größenordnung würde ich einen rechtssicheren Rat suchen und z.B. ein Forum für Steuerfragen im Internet suchen, oder jeden beliebigen Steuerberater um Rat fragen.
Vermutlich geht es Dir darum die Verluste aus diesem Jahr für künftige Gewinne in Folgejahren aufzuheben und zuert das „Verlustguthaben“ aus 1999 aufzubrauchen. Bist Du sicher dass dieses Guthaben besteht ? Soweit ich weiß kann man das nur 1-2 Jahre lang in die Zukunft mitnehmen … es könnte längst verfallen sein.
Die Antwort ist sicher einfach, aber ich weiß es nicht genau genug und es geht ja um eine nicht unwesentliche Summe.
Viel Erfolg!
Danke für die Antwort
LG Franzilein
Hier noch ein Link mit Details und der Zugang zu weiteren Infos zu Deiner Problematik:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36…
Danke für die Antwort
LG Franzilein
Tach,
ich glaube, man muss das bei der bank beantragen, dann müsste es möglich sein die aktuellen gewinne mit den alten verlusten zu verrechnen
Strubbel
€:open_mouth:)
das musst du einen steuerberater fragen.
ok, danke für die Antwort
ok, danke
das musst du einen steuerberater fragen.
danke für die Antwort
ok, danke
Hallo,
leider bin ich kein Steuerfachmann. Aber normalerweise muüßte dies aufgrund des Alt-Verlustvortrages möglich sein. Leider habe ich mit steuerl. Verlustvorträgen keine Erfahrung. Muß also bei dieser Frage passen.
Viel Grüße
hallo franzilein,
ein solcher experte bin ich nicht, meine,dass das wahrscheinlich möglich ist, aber kann mich nicht festlegen, frage einen steuerberater oder direkt das finanzamt, die haben doch sprechstunden. kann leider keine definitive antwort geben.
gruss hans
Trotzdem danke
LG Franzilein
trotzdem danke
Lg Franzilein
Hallo Franzilein, eine solche Frage sollte der Steuerberater beantworten. Ich bin mir bei dem Thema nicht ganz sicher, wäre falsch, wenn ich die Fragen beantworten würde. Grüße
ok, trotzdem danke
Hallo Franzilein, eine solche Frage sollte der Steuerberater
beantworten. Ich bin mir bei dem Thema nicht ganz sicher, wäre
falsch, wenn ich die Fragen beantworten würde. Grüße
Hallo Franzilein,
wenn der Verlustvortrag beim Finanzamt angegeben wurde, ist eine Verrechnung grundsätzlich möglich.
Ich empfehle dir, das mit deinem Steuerberater bzw. Lohnsteuerverein zu besprechen.
Viele Grüße
Liebes Franzilein,
was heißt „in diesem Jahr“? 2013? Da liegt das Meiste noch vor uns.
Wenn es eine hypothetische Frage ist:
Du hast bei Bank A 4.000 Euro Verlust und bei Bank B 3.000 Euro Gewinn „erwirtschaftet“. Du kannst also zunächst Deinen diesjährigen Gewinn mit dem Verlust verrechnen. Das macht insgesamt einen Verlust von 1.000 Euro.
Das bedeutet, Du zahlst keine Abgeltungssteuer. Mehr geht nun mal nicht.
Mit Altverlusten könnstest Du nur einen Gesamt-Gewinn im Jahr 2013 verrechnen.
Dafür drücke ich Dir die Daumen
Hi,
danke für die Info. Aber wenn ich für 2013 nur die Gewinne über 3000 € von Bank B in meiner Steuererklärung deklariere und die Verluste von Bank A über 4000 € nicht deklariere sondern auf 2014 vortrage…dann müßte es doch gehen, oder?
Danke
LG Franzilein
Ehrlich: das weiß ich leider nicht.
Da handelt es sich um steuerliche Feinheiten, die ich nicht beherrsche. Für diese delikate Frage müsstest Du einen Steuerfachmann befragen.
Ich persönlich habe nur ein einziges Depot; dabei stellen sich solche Fragen nicht.
Gruß D.St.