Verrechnung von altverlusten §23 estg

Meine Frage betrifft ausschliesslich Zertifikate und
k e i n e Aktien!
G e w i n n e , die ab 1.1.2009 entstanden sind können mit Altverlusten ausgeglichen werden (Zeile 59 Anlage KAP). Was ist unter „Gewinne“ zu verstehen? Alle Gewinne abzüglich realisierter Verluste? Oder werden nur Gewinne verrrechnet und ab 1.1.2009 neu entstandene Verluste separat vorgetragen? Wenn nämlich erst die Gewinne mit den Verlusten aus 2009 verrechnet werden und dann der daraus resultierende Restbetrag mit Altverlusten verrechnet wird kann es passieren, dass der Alt-Verlust nicht bis 31.12.2013 „abgearbeitet“ werden können, weil neue Verluste ab 1.1.2009 dies verhindern. Und neue Verluste ab 1.1.2009 können ja auch mit Zinseinnahmen verrechnet werden!

Alle Gewinne aus Zertifikaten werden ab 2009 mit Abgeltungssteuer belegt. Diese gezahlte Steuer kann in jedem Fall mit vorgetragenen Altverlusten verrechnet werden, sofern diese Steuern in einer Jahressteuerbescheinigung nachgewiesen werden (aus Aktien, Zertifikaten, Währungen etc. - hier wird bei Altverlusten nicht unterschieden). Neue Verluste ab 2009 kann man mit Zinsen, Fondausschüttungen etc. verrechnen. Der Ausgleich wird von Banken entweder sofort oder von Zeit zu Zeit als Paket rückerstattet. Eine Veranlagung beim Finanzamt macht aber nur Sinn, wenn die Gewinne hoch sind, so dass sie nicht mit neuen Zinsen und Ausschüttungen vollständig ausgeglichen werden. Sonst ist die Prozedur sehr zeit- und nervenaufwändig: Ich selbst habe in diese Sache viele Stunden im Finanzamt verbracht - mit dem Abteilungsleiter persönlich!!

Hallo Martin1313,
ja das ist alles klar.
Die Frage ist: Werden Gewinne aus 2009 zuerst mit Verlusten aus 2009 verrechnet und dann der Saldo daraus mit den Altverlusten verrechnet
o d e r werden die Gewinne aus 2009 mit den Altverlusten verrechnet und die in 2009 realisierten „neuen“ Verluste separat vorgetragen, die man dann in den Folgejahren mit neuen Gewinnen verrechnen kann?
Letzteres wäre ja gerecht, denn sonst würden neue Verluste möglicherweise dazu führen, dass man die Altverluste bis 31.12.2013 überhaupt nicht auf 0 bekommt und somit quasi nicht mehr nutzen kann.