Verrechnung von Altverlusten

Hallo,
habe noch Altverluste aus Aktiengeschäfte, die vor dem 31.08.2008 angefallen sind. Bekanntlich sind diese nur noch bis 31.12.2013 mit bis dahin anfallenden Gewinnen
aus Aktiengeschäften verrechenbar.
Frage: mit welchen Veräußerungsgeschäften (außer Gebäude/Grundstücke) kann ich den Verlustvortrag ab 1.01.2014 weiterhin verrechnen, z…B. mit Gewinne aus Zertifikategeschäfte oder Optionsscheinsgeschäfte?
Danke
Gruß Franzilein

Tut mir leid, aber ich hab keine Ahnung.

Gruss
Free

Hallo Franzilein,
ich habe zuwenig Erfahrung mit Veräußerungsgeschäften,
aus diesem Grund kann ich die Frage auch nicht korrekt
beantworten. Dir würde eine unvollständige Auskunft
nichts nützen.

Grüße tilgba

… ich bin mir nicht sicher genug in der Frage, um eine verlässliche Antwort zu geben. Da wird ein guter Steuerexperte weiterhelfen können.

Viel Erfolg.

Viele Grüße

Scholer