Darf ein Arbeitgeber Kosten, welcherder Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zu erstatten hat, nach der Kündigung des Arbeitnehmers mit dem Gehalt verrechnen? im aktuellen Fall geht es um die Kosten für ein Seminar, welches der Arbeitgeber zahlte, aber mit der Auflage dass der Arbeitnehmer 3 Jahre im Unternehmen bleibt, sonst müssen die Kosten erstattet werden. Meine Frage beläuft sich auch darauf weil der Auszahlungsbetrag dann unter den Pfändungsfreibetrag gelangt.
Ich danke bereits im Vorfeld für eure Antworten.
Dann sprich mit dem Arbeitgeber darüber, ob er Dir entgegenkommt. Aufrechnung ist lt. BGB durchaus möglich.
streng genommen ist der Arbeitgeber meine Frau Mama, und der Arbeitnehmer eine Dame welche gekündigt hat und das auch nich auf eine besonders nette Art und Weise, mir gings nur drum, dass wir wirklich diese Aufrechnung durchführen können, auch wenn dadurch im Grunde kein Gehalt mehr groß ausgezahlt wird.
wie gesagt, ist im Grunde möglich gem. BGB § 387ff.
Normalerweise muss dieses aus dem dazu geschlossenen Vertragszusatz hervor gehen.
Regelmäßig darf der Arbeitgeber aber nicht seine Forderungen mit dem Gehalt so verrechnen und wenn dann meist in der Tat nur bis zur Pfändungsfreigrenze.