Verrechnung von Mietschäden

ALG II/Verrechnung von Mietschäden aus dem Betriebskosten-Guthaben.

Hallo.
Hier mal eine knifflige Frage da ich trotz Googeln keine Antwort gefunden habe.
Beim Auszug wurden vom Vermieter berechtig in Rechnung gestellt:

-Schließzylinder,da der Mieter einen Schlüssel verbummelt hat
-sowie eine beschädigte Zimmertür(ein größeres Loch im Türblatt.
Summe:245.-€

Und somit meine Frage:

  1. der Vermieter würde diese Kosten mit dem Betriebskosten-Guthaben
    verrechnen womit der Mieter auch einverstanden wäre aber…
    gäbe es dann Probleme mit der Arge?

Wäre nett wenn ich hier einen Rat erhalten könnte.

MfG und Frohe Ostern

Der AlG II empfänger bekommt trotzdem das komplette Guthaben gegengerechnet, da der verbummelte Schlüssel und auch das kaputte türnblatt sein eigenes Verschulden waren! Wenn das Türblatt jedoch versehentlich kaputt gegangen ist z.B. bei Umzug, so ist es uns passiert, Schrank aus der Hand grutscht und volle Kanne gegen die Tür geknallt! übernimmt die eigene private Haftpflicht den Schaden, da es ja Eigentum des Vermieters ist, was man versehentlich beschädigt hat!!!

LG Wuja

Hallo Wuja.
Erst einmal Danke für die schnelle Antwort.
Sowas ähnliches habe ich mir schon gedacht.
Läßt sich nun mal nicht ändern und Ärger mit der Arge vermeidbar ist.
Nochmals Danke.
MfG peze11