Verrechnung von Urlaubstagen

Hallo,
angenommen, ein Arbeitnehmer (Aushilfe) hat seinen Urlaubsanspruch von 4 Tagen für das Kalenderjahr bereits abgegolten, der Betrieb wird in der letzten Kalenderwoche des Jahres geschlossen. Dies wird kurzfristig entschieden und dem AN in der vorletzten KW mitgeteilt. Kann man dem AN diesen unfreiwilligen Urlaubstag als Minus für das kommende Kalenderjahr berechnen?

Vielen Dank für alle Antworten!

Hallo,

Hallo,

angenommen, ein Arbeitnehmer (Aushilfe) hat seinen
Urlaubsanspruch von 4 Tagen für das Kalenderjahr bereits
abgegolten, der Betrieb wird in der letzten Kalenderwoche des
Jahres geschlossen. Dies wird kurzfristig entschieden und dem
AN in der vorletzten KW mitgeteilt. Kann man dem AN diesen
unfreiwilligen Urlaubstag als Minus für das kommende
Kalenderjahr berechnen?

Grundsätzlich nein, da durch die einseitige Maßnahme des AG wohl Annahmeverzug iSd § 615 BGB vorliegen dürfte
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html

Vielen Dank für alle Antworten!

&Tschüß

Hallo Wolfgang,
vielen Dank für deine klare Antwort!