Hallo,
wenn jemand Familienversichert ist dann gilt ja eine Einkommensobergrenze, bis zu welcher man Einkünfte erzielen kann.
Da zu den Einkünfte auch Gewinne aus Kapitalerträgen zählen würde mich interessieren ob sich Verluste aus der Vergangenheit mit den Erträgen in der Gegenwart verrechnen lassen.
Das das Finanzamt dies macht weiß ich bloß macht es die Krankenversicherung auch?
Danke schon einmal im voraus.