Verrechnung von Verlusten aus Kapitalerträgen KV

Hallo,

wenn jemand Familienversichert ist dann gilt ja eine Einkommensobergrenze, bis zu welcher man Einkünfte erzielen kann.

Da zu den Einkünfte auch Gewinne aus Kapitalerträgen zählen würde mich interessieren ob sich Verluste aus der Vergangenheit mit den Erträgen in der Gegenwart verrechnen lassen.

Das das Finanzamt dies macht weiß ich bloß macht es die Krankenversicherung auch?

Danke schon einmal im voraus.

Das das Finanzamt dies macht weiß ich bloß macht es die Krankenversicherung auch?

Bei einer Bekannten, die ich von Zeit zu Zeit berate, verwendet die KK das vom FA festgestellte Einkommen. Beantwortet das Deine Frage ?

So sehe ich das auch.

Gruss

Barmer

Hallo,

auf dem Steuerbescheid steht doch bestimmt, dass es Verluste aus einem anderen Jahr sind. Wird sich die Krankenkasse dies nicht anschauen und eine Verrechnung daher nicht zulassen?

auf dem Steuerbescheid steht doch bestimmt, dass es Verluste
aus einem anderen Jahr sind. Wird sich die Krankenkasse dies
nicht anschauen und eine Verrechnung daher nicht zulassen?

Wenn das so ist, ist das so und nicht mehr zu ändern.