man möge mir verzeihen wenn meine Frage ein wenig Off Topic ist, ich hab kein anderes Forum für meine Frage gefunden.
Kurz und bündig, es geht um einen Verrechnungsscheck. Hab heute einen solchen (Nur zur Verrechnung) bekommen. Ist ausgestellt auf meinen Namen. Nun mein Problem, ich hab kein eigenes Girokonto. Kann ich den Scheck auch z.b. auf das Girokonto meiner älteren Schwester oder meiner Eltern einlösen?
Das wäre schon alles was ich wissen wollte, vielleicht kennt sich ja einer damit aus.
heute einen solchen (Nur zur Verrechnung) bekommen. Ist
ausgestellt auf meinen Namen.
Hallo!
Was steht denn auf dem Scheck drauf? Steht da „an (Name) oder
Überbringer“? wenn ja kann jeder den Scheck einlösen!
Da in der Ausgangsfrage (Hervorhebung durch micht) steht, daß der Scheck auf dem Namen ausgestellt ist, vermute ich mal, daß es sich um einen „Orderscheck“ handelt.
Dieses kann durch Indossament weitergegeben werden.
D.h. wenn Marc den Scheck auf der Rückseite unterschreibt, kann der Scheck aufs Girokonto der Eltern oder der Schwester eingelöst werden.
Kurz und bündig, es geht um einen Verrechnungsscheck. Hab
heute einen solchen (Nur zur Verrechnung) bekommen. Ist
ausgestellt auf meinen Namen. Nun mein Problem, ich hab kein
eigenes Girokonto.
Wie schafft man das eigentlich in Deinem Alter? *neugierigbin*
Kann ich den Scheck auch z.b. auf das
Girokonto meiner älteren Schwester oder meiner Eltern
einlösen?
Ja, kannst Du. Du mußt den Scheck dazu auf der Rückseite indossieren. D.h. unterschreiben und eventuell einen Firmen- oder Adreßstempel dazu geben.
Sobald Du das gemacht hast, kann den Scheck im Prinzip jeder auf ein Konto einlösen.
Kurz und bündig, es geht um einen Verrechnungsscheck. Hab
heute einen solchen (Nur zur Verrechnung) bekommen. Ist
ausgestellt auf meinen Namen. Nun mein Problem, ich hab kein
eigenes Girokonto.
Ja, kannst Du. Du mußt den Scheck dazu auf der Rückseite
indossieren. D.h. unterschreiben und eventuell einen Firmen-
oder Adreßstempel dazu geben.
ich kann mir nicht vorstellen, daß es sich um einen Orderscheck handelt. Die Biester sind eigentlich nur im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und/oder im Auslandszahlungsverkehr üblich.
Sobald Du das gemacht hast, kann den Scheck im Prinzip jeder
auf ein Konto einlösen.
Theoretisch nur nachdem Frau, Schwester, Schwippschwager = Kontoinhaber auch wieder unterschrieben haben. In der Praxis kümmert man sich eher weniger um ein fehlendes Indossament, zumindest wenn die Geschäftsbeziehung zwischen Einreicherinstitut und Einreicher sowie Einreicherinstitut und bezogenem Insitut einigermaßen in Ordnung ist.
Gruß,
„wir garantieren für das fehlender Indossament“ Christian
Da in der Ausgangsfrage (Hervorhebung durch micht) steht, daß
der Scheck auf dem Namen ausgestellt ist, vermute ich mal, daß
es sich um einen „Orderscheck“ handelt.
Aber jeder Scheck wird auf einen Empfängernamen ausgestellt. Die Angabe „oder Überbringer“ findet sich trotzdem auf jedem normalen V-Scheck als vorgedruckter Formulartext. Und da es mehr als unwahrscheinlich ist, dass jemand der nicht mal ein eigenes Girokonto hat, mit Orderschecks zu tun hat, dürfte die zuerst gegebene Antwort wohl schon die richtige sein.
ich kann mir nicht vorstellen, daß es sich um einen
Orderscheck handelt. Die Biester sind eigentlich nur im
Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und/oder im
Auslandszahlungsverkehr üblich.
Och, wir haben hierzulande eine Versicherung, die Rückzahlungen mit Orderschecks macht.
Sobald Du das gemacht hast, kann den Scheck im Prinzip jeder
auf ein Konto einlösen.
Theoretisch nur nachdem Frau, Schwester, Schwippschwager =
Kontoinhaber auch wieder unterschrieben haben. In der Praxis
kümmert man sich eher weniger um ein fehlendes Indossament,
zumindest wenn die Geschäftsbeziehung zwischen
Einreicherinstitut und Einreicher sowie Einreicherinstitut und
bezogenem Insitut einigermaßen in Ordnung ist.
Äh, daß es in der Praxis mit der Kontrolle der Unterschrift(en) anders aussieht als es in der Theorie sein sollte, weiß ich.
„wir garantieren für das fehlender Indossament“ Christian
*lach*
Also bei Inlandsschecks achte ich auch niemals auf das Indossament, die werden ohnehin nur noch elektronisch weitergeleitet und bleiben körperlich bei der einreichenden Bank.
Bei Auslandsschecks allerdings sehr wohl, weil die Dinger ohne Indossament nicht eingelöst werden.
Da in der Ausgangsfrage (Hervorhebung durch micht) steht, daß
der Scheck auf dem Namen ausgestellt ist, vermute ich mal, daß
es sich um einen „Orderscheck“ handelt.
Aber jeder Scheck wird auf einen Empfängernamen ausgestellt.
Hm, wie viele Schecks aus unserem Archiv des Jahres 2006, die nicht auf einen Empfängernamen lauten, hättest Du denn gerne?
mehr als unwahrscheinlich ist, dass jemand der nicht mal ein
eigenes Girokonto hat, mit Orderschecks zu tun hat, dürfte die
zuerst gegebene Antwort wohl schon die richtige sein.
Tja, wenn dieser Jemand es mit einer ziemlich umständlichen Versicherung zu tun hat, dann könnte es ihm schon passieren, daß es sich tatsächlich um einen Orderscheck handelt.
Da ich aber irgendwie nicht davon ausgehen, daß viele Firmen das so kompliziert machen, habe ich in meiner Antwort Orderscheck ja auch unter Anführungsstrichen gesetzt.
Ich wollte einfach die Vorgehensweise aufzeigen, wenn es sich doch nicht um einen gewöhnlichen Verrechungscheck handeln sollte.
Och, wir haben hierzulande eine Versicherung, die
Rückzahlungen mit Orderschecks macht.
mag wohl sein, aber dennoch sind Orderschecks eher die Ausnahme. Wie erwähnt, ist auch die Angabe des Begünstigten kein Indiz für einen Orderscheck. Der steht auch auf praktisch jedem Verrechnungsscheck.
Bei Auslandsschecks allerdings sehr wohl, weil die Dinger ohne
Indossament nicht eingelöst werden.
Wie gesagt: Es sei denn, es besteht regelmäßige Geschäftsbeziehung zwischen den beteiligten Kreditinstituten. Dann kommt gerne mal besagter Stempel zum Einsatz.
Tja, deine Antwort war wohl schlau gemeint, war sie aber nicht! wenn da steht: „an max mustermann oder überbringer“ kann jeder den scheck einlösen! da es ein verrechnungsscheck ist, kann der scheckaussteller ohne probleme herausfinden, wo der scheck eingelöst wurde (falls der scheck z.b. gestohlen wurde)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Tja, deine Antwort war wohl schlau gemeint, war sie aber
nicht! wenn da steht: „an max mustermann oder überbringer“
kann jeder den scheck einlösen!
Ob Du es glaubst oder nicht, nach 17 Jahren in einer Bank ist mir diese Tatsache durchaus bekannt.
Da hierzulange aber Orderschecks üblicher zu sein scheinen als in D, habe ich einfach auf die Vorgehensweise hingewiesen, die dann einzuhalten ist.
Zumindestens theoretisch.
Denn über den Unterschied Theorie, Gesetz und wie-wird-es-in-der-Praxis-tatsächlich-gehandhabt gäbe es einiges aus dem Nähkästchen zu plaudern.
ist, kann der scheckaussteller ohne probleme herausfinden, wo
der scheck eingelöst wurde (falls der scheck z.b. gestohlen
wurde)
Ja, das ist nämlich ein Sinn von Verrechnungschecks. Mal abgesehen vom Valutagewinn für den Aussteller und, und, und…
Aber eine Diskussion über Scheckarten, Vor- und Nachteile ist für den Fragesteller wahrscheinlich erstens nicht interessant und zweitens hilft es ihm nicht wirklich weiter.
Ob Du es glaubst oder nicht, nach 17 Jahren in einer Bank ist
mir diese Tatsache durchaus bekannt.
nach 17 jahren würde ich mehr erwarten…
Aber eine Diskussion über Scheckarten, Vor- und Nachteile ist
für den Fragesteller wahrscheinlich erstens nicht interessant
und zweitens hilft es ihm nicht wirklich weiter.
das war auch nur ne info, dass gewisse aussagen nicht richtig waren und eher für den beantworter gedacht, damit nicht solcher unsinn verbreitet wird
Schiess mal nicht so schnell und scharf! Das klingt sehr schnell überheblich und kommt gar nicht gut an. Selbst wenn es nicht so gemeint war.
Es stimmt natürlich, dass kein Wort aus dem Posting auf einen Orderscheck schliessen lässt. Sonst hätte der Fragesteller wohl das Wort Orderscheck erwähnt, steht ja dann auch schliesslich drauf. In so fern gebe ich dir Recht bei allem was du sachlich gesagt hast.
Das Prozedere für einen Orderscheck war allerdings richtig beschrieben und ich teile auch nicht Chrisitans Auffassung, dass hier bei der Indossamentenkette alle Augen zugedrückt werden- ich kenne das anders.
Und wenn ich unserer Little Panda einen Verrechnungsscheck nach Österreich schicke, so wird dieser wie ein Orderscheck behandelt, weil spätestens im Ausland ist jede Übergringerklausel hinfällig.