Guten Tag, ich habe von einem Freund einen Verrechnungsscheck bekommen. Dieser ist von einem großen Onlinecasino ausgestellt. Ich habe diesen nun auf mein Konto eingereicht. Rückseitig war die Unterschrift meines Freundes und auch meine. Der Bankangestellte hat, wie sich später herausstellte, nur die Vorderseite eingescannt. Der Scheck wurde von der Ausstellerbank nun abgelehnt. Was ja auch klar ist. Scheckinhaber und Kontoinhaber sind ja nicht die selben. Wie gehe ich jetzt weiter vor? Von meiner Bank bekam ich zu hören, dass es seit letztem Jahr kein Indossament mehr gebe. Bekomme ich den Scheck jetzt wieder (habe gelesen, dass er 3 Jahre bei der ersten Inkassostelle also meiner Hausbank liegen bleibt).
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
ich habe von einem Freund einen Verrechnungsscheck
bekommen.
Ich vermute, es war ein Orderscheck.
Dieser ist von einem großen Onlinecasino
ausgestellt. Ich habe diesen nun auf mein Konto eingereicht.
Rückseitig war die Unterschrift meines Freundes und auch
meine.
Wenn es ein Orderscheck war, dann hätte dein Freund diesen besser selbst bei seiner Bank auf sein Konto eingereicht. Diese muß nämlcih die Identität des Bezogenen prüfen.
Wenn der Scheck nachfolgend von dir unterschrieben wurde, entsteht daraus ein Blanko-Indossament. Der eigentliche Empfänger ist dann der Indossant, du bist der nächste Empfänger. Blanko-Indossament deshalb, weil auf die Rückseite unter seine Unterschrift nicht geschrieben wurde: Für mich an die Order von (dein Name). Die nachfolgende Bank kann nicht prüfen, ob die erste Unterschrift die des richtigen, ersten Empfängers ist und man kann danach auch nicht prüfen, an wen er den Scheck weitergegeben hat.
Der Bankangestellte hat, wie sich später herausstellte,
nur die Vorderseite eingescannt. Der Scheck wurde von der
Ausstellerbank nun abgelehnt.
Ist mir nicht ganz klar - warum sollte der Scheck an die bezogene Bank geschickt werden? Die Bank des Begünstigten muß die Identität prüfen.
Warum hat die Ausstellerbank abgelehnt?
Von meiner Bank bekam ich zu hören,
dass es seit letztem Jahr kein Indossament mehr gebe.
Kann sein, machen Banken eben nicht gerne.
Bekomme ich den Scheck jetzt wieder?
Natürlich. Ich empfehle euch den ersten Weg, der ist am unkompliziertesten. Er reicht den Orderscheck auf sein Konto ein. Und beeilt euch! Könnte auch generell mit 0 enden, denn wenn ich das Wort Online-Casino höre!!
Vielleicht wurde der Scheck generell nicht eingelöst, das wäre dann Scheckbetrug, aber man rechnet wohl nicht damit, daß der Begünstigte den Klageweg beschreitet.
Also, der Scheeck wird mir nicht wieder gegeben. Die Fehlermeldung im Online-Banking war Datenfehler ISE.
Ich war ja der Meinung dass er nicht ausgezahlt wird, weil die Rückseite mit den Unterschriften nicht eingescannt war und deshalb dieser ISE Datenfehler auftaucht. Ein Mitarbeiter meiner Bank meinte nur, der Scheck sei geplatzt, obwohl er mir nichtmal sagen konnte , was DF ISE heisst und wollte sich auch nicht weiter darum kümmern.
Hallo,
was ein ISE Scheck ist, kann ich dir auch nicht sagen. Vielleicht weiß das ja der UWE. Der kennt sich ziemlich gut aus. Seine Artikel hatten bisher alle Hand und Fuß.
Ein geplatzter Scheck bedeutet einfach, daß der Mensch/Firma der/die hätte zahlen sollen, kein Geld auf dem Konto hatte. Du muß dich jetzt an den Scheckaussteller wenden und dein Geld auf andere Art einfordern.
ein ISE-Scheck ist (wie schon gesagt) ein Großbetragsscheck mit einem Betrag von mindestens 6000 EUR. Diese hießen früher GSE-Schecks und wurden körperlich, also beleghaft an die ausstellende Bank weitergegeben, damit sie gesondert geprüft werden konnten.
Seit einem (zwei?) Jahren gibt es das ISE-Verfahren (Imagegestützte Scheck-Einreichung). Dabei werden nicht mehr die Schecks selbst per Kurier verschickt, sondern es werden Vorder- und Rückseite gescannt und über die Bundesbank als Datei an die ausstellende Bank geschickt.
Bei Schecks werden grundsätzlich immer Vorder- und Rückseite gescannt.
Wenn bei Schecks Kontonummer oder Schecknummer nicht lesbar sind, kann auch ein Scheck mit niedrigerem Betrag als ISE-Scheck weitergeleitet werden. Er wird dann auf die selbe Weise, wie der Großberagsscheck (als Datei) verschickt. Dadurch hat die ausstellende Bank die Möglichkeit, den Aussteller herauszufinden und die Gutschrift doch zu veranlassen.
Alle ZV-Belege, auch Schecks, verbleiben zunächst bei der Bank, in der Regel werden sie heute aber nicht mehr beleghaft aufbewahrt, sondern in elektronischen Archiven für mindestens 10 Jahre aufbewahrt.
Es gab aber glaub ich auf ne Frist von 3 Jahren, wo die doch noch beleghaft aufbewahrt werden müssen…aber da bin ich mir gerade nicht sicher. Ich bin kein Banker, aber Entwickler für ein beleghaftes Zahlungsverkehrssystem und habe selber die Schnittstelle für ISE-Schecks programmiert.
„Datenfehler ISE“ kann bedeuten, dass der Scheck nicht in der erforderlichen Auflösung von 200dpi gescannt wurde, oder dass die Dateigröße (Scheck-Vorder- und Rückseite auf spezielle Weise gepackt und gezippt) 900KB überschritten hat. Das beides würde aber normalerweise bedeuten, dass der Scheck (bzw. die Buchung) die Bank nicht verlassen hat, spätestens die weiterverarbeitende Stelle (spätestens die Bundesbank) weist so einen Scheck zurück.
vielen Dank, daß du dir die Zeit genommen hast, den ISE Scheck zu erklären. Besser hätte das auch sicher kein Schulbuch gekonnt und ich habe auf meine alten Tage noch was gelernt.
Ich steuere gerne was bei, wenn ich mal was weiß. Und ISE-Schecks sind nun nicht gerade etwas, wovon der Normalsterbliche in seinem Leben je etwas erfärt