Verrechnungsscheck von Internethändler

Habe im Oktober 2010 in einem Internetshop etwas bestellt, war jedoch eine Fehlbestellung, also die Ware ordnungsgemäß zurückgeschickt! Anfang November war immernoch kein Geld auf meinem Konto, habe dann eine Mail an den Verkäufer geschickt! Der sagte am 11.11.2010 einen Verrechnungsscheck (nicht per Einschreiben/Einwurf) an meinen Wohnort geschickt zu haben! Dieser ist bis heute nicht angekommen! Nun weigert er sich diesen zu sperren da Gebühren anfallen und die Sperre nur 11 Monate gilt!
Stattdessen will er warten bis der Scheck zu ihm zurück kommt, als „nicht zustellbar“ oder ähnliches…
ERST DANN will er einen neuen ausstellen!!!
Den Betrag einfach überweisen lehnte er bisher ab!
Habe nun von dem Verkäufer die Schecknummer angefordert und bei welcher Bankfiliale dieser ausgestellt wurde. Kann man da irgendwas überprüfen das der überhaupt ausgestellt wurde???
Was kann ich also tun um an mein Geld zu kommen???

Hallo,

überprüfen, ob der Scheck ausgestellt wurde, kannst du nicht. Der Händler erhält normalerweise ein Scheckheft mit mehreren Vordrucken. Nur er selbst weiß bis zur Einlösung des Schecks, welche er ausgestellt hat. Ich würde dem Händler ein Ultimatum setzen und ihm unmisverständlich schreiben, dass du nicht für „Schlampereien“ der Post o.ä. grade stehen musst. Er ist verpflichtet, dir den Betrag in angemessener Zeit zurückzuzahlen. Drohe mit Rechtsmitteln und schalte notfalls einen Anwalt ein. Nach 3 Wochen solltest du das Geld bereits zurück haben. Das Scheckrisiko ist nicht dein Risiko, sondern das des Händlers (Scheckausstellers). Es zeugt von Unseriösität, wenn er dies nicht einsieht. Würde auch damit drohen, das Ganze öffentlich zu machen. Dies stellt ihn dann in keinem guten Licht dar.

Gruß und viel Erfolg!

Hallo, es ist richtig, dass die Schecksperre Gebühren kostet (bei unserer Bank 6 Euro). Desweiteren wird der Scheck für max. 12 Monate gesperrt (allerdings reicht das in der Regel aus). Bei der Bank wirst du aus Datenschutzgründen keine Informationen erhalten, ob tatsächlich ein Scheck ausgestellt wurde. Vielleicht bietest du ihm an, dass du die Gebühren der Schecksperre übernimmst?! Doch der Verkäufer sollte sich darüber im Klaren sein, dass auf dem Postlaufweg auch etwas verloren gegangen sein kann oder der Scheck in falsche Hände gerät & sein Geld dann auch schnell weg sein kann.
Viel Erfolg & eine schöne vorweihnachtliche Zeit!

Hallo,

wenn jemand, der etwas bezahlen will, einen Scheck (oder Verrechnungsscheck) schickt, dann ist die Forderungen nicht mit dem Abschicken des Schecks erledigt, sondern erst, wenn der Scheck endgültig von dem Schuldner bezahlt wurde. (Also von der bezogenen Bank auch eingelöst wurde). Der Vorteil eines Verrechnungsschecks ist, dass er nicht bar ausgezahlt wird.

Üblicherweise wird der verloren gegangene Scheck bei der bezogenen Bank gesperrt (die Kosten trägt logischerweise der Scheckabsender und das ist selbstverständlich). Deine Forderung erlischt erst, wenn diese wirksam bezahlt ist.

Insoweit fordere den Schuldner auf, unter Fristsetzung von max. 14 Tagen, den ausstehenden Betrag ausschließlich auf Dein Konto zu überweisen. Der Schuldner ist in der PFlicht und nicht umgekehrt.

Falls es sich um einen größeren Betrag handelt, sollte wenn das Geld nicht in der gesetzten Frist gezahlt wird, einen Anwalt mit der Beitreibung beauftragen oder selbst einen Mahnbescheid beantragen.

Im Vorfeld lohnt es sich, wenn man in Google oder in einer anderen Suchmaschine sich über den Händler „schlau“ macht.

Schecks spielen nämlich im heutigen elektronischen Zahlungsverkehr nur noch eine völlig untergeordnete Rolle und die Form der von Dir geschilderten Abwicklung läßt bei mir Argwohn aufkommen.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

Herzliche Grüße

Tom