Habe einen Verrechnungsscheck von meiner Versicherung gefunden, der im Oktober 2003 ausgestellt wurde. Habe diesen dann eingezahlt und jetzt kam er wieder retur. Eine Begründung stand nicht dabei. Wie sieht da die genaue Rechtslage aus? Wie lange ist so ein Scheck denn normalerweise gültig und kann ich da noch irgendwas machen, um an das Geld zu kommen.
mfg Bogi.
Hi,
also zunächst : ein Scheck wird nicht ungültig. An der langen Zeit liegts also nicht. Du hast das Recht auf eine Begründung, warum Dir der Scheck zurückbelastet wurde. Die möglichen Gründe sind Schecksperre, fehlende Deckung oder Formfehler (falsche Unterschrift). Da die letzten beiden Gründe bei einer Versicherung eher unwahrscheinlich sind, tippe ich auf Schecksperre. Genau kann und muss Dir das Deine Bank sagen.
Ein Scheck repräsentiert aber kein Geld ! Der Scheck ist nur eine Art der Erfüllung der Zahlung. Wenn die Forderung besteht, aber der Scheck verlorengeht, bleibt der Anspruch auf Zahlung erhalten.
Andersherum : Wenn der Rechtsgrund für eine Forderung entfallen ist, aber bereits ein Scheck ausgestellt wurde, kann der gesperrt werden. Aus dem Scheck an sich kann man keine Forderung bzw. Verbindlichkeit herleiten.
Gruss Hans-Jürgen
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Hi Bogi
Habe einen Verrechnungsscheck von meiner Versicherung
gefunden, der im Oktober 2003 ausgestellt wurde. Habe diesen
dann eingezahlt und jetzt kam er wieder retur. Eine Begründung
stand nicht dabei. Wie sieht da die genaue Rechtslage aus?
Im Prinzip ist es so, daß die Vorlagefrist für Schecks im Inland eine Woche ist.
Normalerweise wird allerdings auf das Ausstellungsdatum nicht geachtet. Ausnahme sind Versicherungen, die ziemlich genau darauf achten, wann die Vorlagefrist für einen Scheck vorüber ist. Danach werden die Schecks sofort gesperrt.
In diesem Thread kannst Du auch noch ein bißchen was zu dem Thema nachlesen.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
lange ist so ein Scheck denn normalerweise gültig und kann ich
da noch irgendwas machen, um an das Geld zu kommen.
Von der Versicherung einen neuen Scheck ausstellen lassen und den dann schleunigst einlösen
)
Gruß
Edith
Hi Hans-Jürgen
also zunächst : ein Scheck wird nicht ungültig. An der langen
Zeit liegts also nicht.
Bei Versicherungen schon, da diese sehr genau darauf achten, wann die Vorlagefrist bei den von ihnen ausgestellten Schecks endet und danach den Scheck sofort sperren.
Der Scheck wird also doch ungültig, zumindestens in dem Sinn, daß für diesen Scheck kein Geld mehr gezahlt wird. Man muß sich einen neuen Scheck ausstellen lassen.
Gruß
Edith
Habe vorhin aber mit meinem Anwalt telefoniert (von dem der Scheck ausgestellt wurde) und der Grund für die Sperrung ist, dass er nicht mehr bei diesem Kreditinstitut ist. Ich soll den Scheck in die Anwaltskanzlei schicken und er überweist mir dann den Betrag.
Trotzdem Danke für die Antworten.
mfg Bogi.
Hallo Edith,
der Tenor der Frage war, ob ein Scheck (durch Zeitablauf) ungültig werden kann, und das ist definitiv nicht der Fall. Wenn ein Scheck nicht gesperrt wird, muss er eingelöst werden, auch dann, wenn er uralt ist.
Gruss Hans-Jürgen
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