Hallo zusammen,
ich habe in 2012 ein Indexzertifikat (Aktienkorb) mit Verlust verkauft. Anschaffung war in 2006.
Wie kann ich diesen Verlust in meiner Steuererklärung mit Aktien-Gewinnen aus 2012 verrechnen?
Von meiner Bank habe ich keine Verlustbescheinigung erhalten.
Wo muss ich diese Angaben (welches Formblatt, Spalte?)eintragen?
Welche Belege muss ich beifügen?
Besten Dank im Voraus für die Hilfe!
mfg
Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend zu den Themen Steueroptimierung offshore und Geldanlage
Hallo,
sie werden Anfang nächsten Jahres mit der Depotabrechnung eine Verlusterklärung von Ihrer Bank erhalten. Der Rest ergibt sich anhand der Kennnummern.
(Steuererklärung für 2012)
MFG
Hallo Josch,
sorry, aber meine Kenntnisse in diesem Bereich sind zu diffus, ich kann Dir leider nicht weiterhelfen.
Gruss
Gerd
Hallo
Es gilt § 23 (1) Nr. 2 (a.F.).EStG daher ist keine Verrechnung möglich.
Hallo,
da es sich um einen sogenannten Alt-Verlust aus dem Verkauf von Wertpapieren nach dem 31.12.2008, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, handelt, bei dem zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr (Spekulationsfrist) liegt, ist dieser Verlust steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Ebenso wäre es ist meinem Gewinn aus solchen Aktienverkäufen.
Erst für Wertpapiere, die nach dem 31.12.2008 gekauft wurden, gilt keine Spekulationsfrist mehr.
Fehlerkorrektur:
Falsch: „Ebenso wäre es ist meinem Gewinn aus solchen Aktienverkäufen.“
Korrekt: „Ebenso wäre es mit einem Gewinn aus solchen Aktienverkäufen.“
Hallo,
tut mir leid, davon habe ich keine Ahnung. Die Bank muss es aber wissen. Eine Verlustbescheinigung wird dort häufig nur „auf Anforderung“ erstellt.
Viel Erfolg!
Roger
Hallo, bitte unbedingt bei der Bank die Bescheinigung besorgen !!
Die müssen diese ausstellen, meistens reicht ein Anruf.
Ich habe diese Vderluste einfach angegeben und das FA hat mir diese angerechnet
) deshalb bitte Bescheinigung verlangen.Welche Bank ist denn das?
Bei vielen reicht wirklich der ANruf…
Gruß
Hallo!
Den Verlust kann man nicht geltend machen. Da Zertifikat wurde vor Einführung der Abgeltungsteuer und vor Einführung der steuerlichen Sonderreglung für Zertifikate erworben. Damit gilt die einjährige Spekulationsfrist, das Wertpapier hat Bestandsschutz insoweit, dass es nicht unter die Regelungen der Abgeltungsteuer fällt die zum 01.01.2009 eingeführt wurde.
Hätte eine Veräußerung innerhalb eines Jahres nach dem Kauf stattgefunden, wäre ein entstehender Gewinn steuerpflichtig und ein entstehender Verlust steuerlich verrechnungsfähig gewesen. Nach Ablauf der Spekulationsfrist ist ein Gewinn NICHT steuerpflichtig und ein Verlust NICHT verrechnungsfähig.
Sorry aber trotzdem Gruß
derschwede77
Hallo Josch,
tut mir leid - aber das weiss ich leider nicht.
freundliche Grüße
Eichkatzerl
Sorry,
ich weiß es nicht.
Wenn Sie das Zertifikat erst in 2012 mit Verlust verkauft haben, wird Ihnen die depotführende Band Anfang 2013 mit der Steuerbescheinigung 2012 den Verlust bescheinigen. M.E. wird der Verlust in Anlage KAP in die Zeilen 15 und 18 eingetragen. Der Verlust kann m.E. mit anderen Erträgen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Bleibt am Ende des Jahres ein negativer Betrag, wird dieser auf das Folgejahr vorgetragen.
Als Beleg müssen Sie lediglich die Steuerbescheinigung der Bank einreichen.
Lediglich, falls Sie während der Haltedauer die Depotbank gewechselt haben, kann Ihnen keine Steuerbescheinigung ausgestellt werden, da die neue Bank nicht weiß, zu welchem Kurs Sie das Zertifikat erworben haben.
Hallo,
danke für die ausführliche Antwort.
Gruß aus Bonn
Hallo Josch,
da kann ich leider nicht helfen. Sorry.
VG Corinna
Hallo Herr Freund,
aus den anderen Antworten auf meine Fragen, ist Ihre leider nicht ganz korrekt:
Es handelt sich um Kauf vor dem 31.12.2008!
Aus den vielen Antworten habe ich erfahren, dass ich diese Verluste nicht mehr ansetzen kann, da Altverlust!
Trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort.
Gruß aus Bonn
Hallo,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!
Gruß aus Bonn
Hallo nochmal…mir ist bewusst, daß man es nicht ansetzen darf…aber mit der Bescheinigung der Bank kann man es eintragen…bei mir hat es geklappt.
Alt-und Neu wurde verrechnet
)
Hallo,
m.E. ist es hier http://www.jblaustein.de/finanzen/abgeltungsteuer/ab… recht anschaulich erläutert. Besser bekäme ich es auch nicht hin.
Gruss Barbara
Keine individuelle Beratung => das dürfen nur Steuerberater.
Su musst Deine Frage „rein theoretisch stellen“.
Also „stellen wir uns vor, eine Privatperson…:“
ok?