Hallo liebe Experten!
Nehmen wir mal an, daß im Jahre 2008 Aktien gekauft und im Jahre 2009 wieder verkauft wurden. Zufälligerweise wurde genau am letzten Tag der einjährigen Spekulationsfrist verkauft.
Meine Fragen:
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Wenn dieses Geschäft mit Verlust abgeschlossen wurde, dann müßte doch dieser Verlust in den Verrechnungstopf bei der Bank aufgenommen werden. Ist das richtig?
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Wenn die erste Frage bejaht wird, aber die Bank den Verlust nicht ausweist, wie kann man dagegen vorgehen? Kann man denn Einspruch bei der Bank einlegen, obwohl kein Bescheid vorliegt?
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Wenn man bei der Bank nichts erreicht, kann man diesen Verlust im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2009 feststellen lassen, so, wie es in den Vorjahren möglich war? Reicht es dazu aus, neben der entsprechenden Anlage die Kauf- und Verkaufsbelege einzureichen, eine Verlustbescheinigung der Bank wird man ja wohl nicht erhalten.
Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald