Verrechnungstopf Aktienverluste

Hallo liebe Experten!

Nehmen wir mal an, daß im Jahre 2008 Aktien gekauft und im Jahre 2009 wieder verkauft wurden. Zufälligerweise wurde genau am letzten Tag der einjährigen Spekulationsfrist verkauft.

Meine Fragen:

  1. Wenn dieses Geschäft mit Verlust abgeschlossen wurde, dann müßte doch dieser Verlust in den Verrechnungstopf bei der Bank aufgenommen werden. Ist das richtig?

  2. Wenn die erste Frage bejaht wird, aber die Bank den Verlust nicht ausweist, wie kann man dagegen vorgehen? Kann man denn Einspruch bei der Bank einlegen, obwohl kein Bescheid vorliegt?

  3. Wenn man bei der Bank nichts erreicht, kann man diesen Verlust im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2009 feststellen lassen, so, wie es in den Vorjahren möglich war? Reicht es dazu aus, neben der entsprechenden Anlage die Kauf- und Verkaufsbelege einzureichen, eine Verlustbescheinigung der Bank wird man ja wohl nicht erhalten.

Besten Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo Ronald,

so einfach, wie dur dir das gedacht hast, ist das leider nicht.

Der Verlust ist durch das Realisieren des Kursverlustes aus Altbeständen, welche sich innerhalb der Spekulationsfrist befanden, entstanden. Da die Verlustverrechnung auf Bankenebene nur Neubestände betrifft, wird der Verlust hier nicht berücksichtigt.

Aus Altbeständen realisierte Verluste (inFrist) sind daher auch in den Vorjahren im Rahmen der ESt-Erklärung Anlage SO anzugeben. Ein Verlustvortrag aus Altbeständen ist noch bis 2013 möglich. Allerdings ausschließlich über das Finanzamt.

Sollte man in den folgenden Jahren Gewinn erzielen (2009,2010,…)kannst du dir von deiner Bank eine JStB ausstellen lassen und kannst dem FA somit die erzielten Erträge und abgeführten Steuern nachweisen.

Viele Grüße
Jule

so einfach, wie Du Dir das gedacht hast, ist das leider
nicht.

Doch, offenbar schon.

Der Verlust ist durch das Realisieren des Kursverlustes aus
Altbeständen, welche sich innerhalb der Spekulationsfrist
befanden, entstanden. Da die Verlustverrechnung auf
Bankenebene nur Neubestände betrifft, wird der Verlust hier
nicht berücksichtigt.

Dacht’ ich mir’s doch.

Aus Altbeständen realisierte Verluste (inFrist) sind daher
auch in den Vorjahren im Rahmen der ESt-Erklärung Anlage SO
anzugeben. Ein Verlustvortrag aus Altbeständen ist noch bis
2013 möglich. Allerdings ausschließlich über das Finanzamt.

Ist klar.

Danke für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald