Verrechung MwSt. bei Kauf eines PKW

Hallo…

ich habe folgende Frage:

Wenn jemand beabsichtig sich selbständig zu machen und will einen Firmen-PKW kaufen.

Der Wagen kostet z. B. 23.800,- Euro inkl. MwSt.
Er wäre Umsatzsteuerpflichtig in Zukunft.

Das bedeutet, er kann in dem Kaufjahr die gesamte gezahlte MwSt., also in dem Rechenbeispiel 3800,- Euro, mit seiner eingenommen Mehrwertsteuer von Kunden verrechnen?

Abschreibung betrifft dann nur den Wert des Fahrzeuges, den er in seiner Buchhaltung gem. der AfA mindern muss?

Oder muss er die 3800,- auch auf den gesamten Abschreibungszeitraum aufteilen?

Er steht irgendwie etwas auf dem Schlauch.

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß Tequillia

Hallo,

19% Umsatzsteuer = 3.800 € = sofortabzugsfähige Vorsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung des betreffenden Monats.

Netto = 20.000 € = Bemessungsgundlage für die Abschreibung. Abschreibungsdauer für Neuwagen in der Regel 6 Jahre, im Jahr der Anschaffung zeitanteilig zu zwölfteln.

Gruß
Lawrence

Hallo, nur der Nettobetrag wird abgeschrieben.
Viele Grüße

Ähm-hatte Lawrence was anderes geschrieben?