Hallo…
ich habe folgende Frage:
Wenn jemand beabsichtig sich selbständig zu machen und will einen Firmen-PKW kaufen.
Der Wagen kostet z. B. 23.800,- Euro inkl. MwSt.
Er wäre Umsatzsteuerpflichtig in Zukunft.
Das bedeutet, er kann in dem Kaufjahr die gesamte gezahlte MwSt., also in dem Rechenbeispiel 3800,- Euro, mit seiner eingenommen Mehrwertsteuer von Kunden verrechnen?
Abschreibung betrifft dann nur den Wert des Fahrzeuges, den er in seiner Buchhaltung gem. der AfA mindern muss?
Oder muss er die 3800,- auch auf den gesamten Abschreibungszeitraum aufteilen?
Er steht irgendwie etwas auf dem Schlauch.
Vielen Dank für die Antworten.
Gruß Tequillia