Verreisen während Nullstunden-Kurzarbeit

Ist es rechtlich möglich ,während laufender Nullstunden-Kurzarbeit zu verreisen(also nicht als Urlaub…)oder muss ich dem Betrieb zwingend Bescheid geben.Ich kenn mich in der Materie nicht so gut aus.

Besten Gruß,
David

Hallo!

Du müsstest vorher im Betrieb Bescheid geben, dass Du x Tage abwesend sein wirst und wo Du erreichbar wärst. Könntest Du dann nicht rechtzeitig kommen hättest Du ein Problem !
Die Kurzarbeit könnte doch im Grunde jederzeit beendet oder auf andere Form umgestellt werden.
Kurzarbeit Null ist ja nicht vergleichbar mit Werksurlaub/Betriebsferien. Die sind zeitlich definiert und man kann abwesend sein und muss nicht damit rechnen, der Betrieb macht überraschend auf.
Bei Kurzarbeit muss man damit jeden Tag rechnen und deshalb auch bereitstehen die Arbeit wieder kurzfristig aufzunehmen.

MfG
duck313

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Grundsätzlich sollte das mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Hängt ansonsten von den Gegebenheiten ab. Bei uns könnten die meisten Mitarbeiter ihren Laptop mitnehmen und dann im Notfall Home-Office praktizieren.