In 1972 war es möglich als ausländische Angestellte sich von der stattlichen Rentenversicherung zu"befreien"- und stattdessen in einer privaten (Kapitallebenversicherung) Rentenversicherung nach den gleichen Regelungungen/Beträge wie bei der staatlichen Rentenversicherung einzuzahlen. Die Versicherungsgesellschaft hat auch regelmässig meine voraussichtliche Rente geschätzt. Bald werde ich 65 und möchte nicht unbedingt bei der bisherigen unterdurchschnittlichen Gesellschaft das Geld wiedereinhlegen sondern Angeboten vergleichen. Wie ich gehört habe, werde ich als freiwillig Versicherte Krankenversicherungsbeiträge auf dieser private Kapitallebensversicherung und Steuer auf dem Überschuss bezahlen müssen.
Ich bin seit 5 Jahren in Prostata Krebsbehandlung, die hoffentlich bald erfolgreich abgschlossen wird.
Jetzt meine Fragen:
- Wird die Bewertungsreserve-Auszahlung auch besteuert? Wieviel?
- Bei englischen Versicherungen, wird bei der Berrechnung einer lebenslangen Rente auch die Gesundheit der Versicherte mitberücksichtigt - bei bestehenden Krankheiten wird einer höhere Betrag ausbezahlt, weil die Lebenserwartungen kurzer sind.
Weißt jemand , ob (alle?) deutsche Versicherungsgesellschaft bei der Verrentung einer Kapitallebensversicherung auch die Gesundheit berücksichtigen? - Weil ich ganz von der staatlichen Rentenversicherung unabhängig bin, ab wann bin ich Rentner? Welche Kriterien zählen- vor allem bei der Steuererklärung?
Bin für jede konstruktive Hilfe dankbar,
Grüsse,
John Ludbrook