Verrentung, Rente aus Lebensversicherung, krank

In 1972 war es möglich als ausländische Angestellte sich von der stattlichen Rentenversicherung zu"befreien"- und stattdessen in einer privaten (Kapitallebenversicherung) Rentenversicherung nach den gleichen Regelungungen/Beträge wie bei der staatlichen Rentenversicherung einzuzahlen. Die Versicherungsgesellschaft hat auch regelmässig meine voraussichtliche Rente geschätzt. Bald werde ich 65 und möchte nicht unbedingt bei der bisherigen unterdurchschnittlichen Gesellschaft das Geld wiedereinhlegen sondern Angeboten vergleichen. Wie ich gehört habe, werde ich als freiwillig Versicherte Krankenversicherungsbeiträge auf dieser private Kapitallebensversicherung und Steuer auf dem Überschuss bezahlen müssen.
Ich bin seit 5 Jahren in Prostata Krebsbehandlung, die hoffentlich bald erfolgreich abgschlossen wird.
Jetzt meine Fragen:

  1. Wird die Bewertungsreserve-Auszahlung auch besteuert? Wieviel?
  2. Bei englischen Versicherungen, wird bei der Berrechnung einer lebenslangen Rente auch die Gesundheit der Versicherte mitberücksichtigt - bei bestehenden Krankheiten wird einer höhere Betrag ausbezahlt, weil die Lebenserwartungen kurzer sind.
    Weißt jemand , ob (alle?) deutsche Versicherungsgesellschaft bei der Verrentung einer Kapitallebensversicherung auch die Gesundheit berücksichtigen?
  3. Weil ich ganz von der staatlichen Rentenversicherung unabhängig bin, ab wann bin ich Rentner? Welche Kriterien zählen- vor allem bei der Steuererklärung?
    Bin für jede konstruktive Hilfe dankbar,
    Grüsse,
    John Ludbrook

Hallo Flicki,

vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Grundsätzlich werden bei lebens- und Rentenversicherungen der Ertrag (Zinsen und Überschüsse) versteuert. Die Kapitalertrags- bzw. Abgeltungssteuer beträgt (je nach Vertrag, Laufzeit, etc.) 25%. Leider können wir Ihnen bei Ihren detaillierten Frage bezüglich Ihres Rentenversicherungsvertrages nicht weiter helfen.

Sehr gern beantworten wir Ihre Fragen im Hinblick auf Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, natürlich auch beim Thema Schulden und Unfallrecht. Allerdings bedarf es für fundierte Antworten mehr Details zum vorliegenden Vertrag.

Mit besten Grüßen
proConcept AG

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo,

Ich weiss leider nicht wann ihre Kapitallebensversicherung fällig ist,denn wenn Sie seit

1972 schon einzahlen müsste die schon längst fällig sein!!!

Lesen Sie ihren Versicherungsvertrag genauer durch,wann der fällig wäre???
falls sie nicht klar kommen, rufen Sie bei der Versicherung an.
Wenn man sich die Kapitallv. früher auszahlen lassen möchte hat man viel Verlust(sehr hohe Bonusabzüge und der Gesamtbetrag wird viel niedriger.
Da Sie die Versicherung schon so früh abgeschlossen haben ist Sie STEUERFREI,das Gesetz die Kapitalver

sicherungen zu versteuern kam erst ende der 90er Jahre auf.Alles was vorher abgeschlossen wurde, muss
steuerfrei ausbezahlt werden.

Das weiß ich zu 100%,da ich selbst in ca. 9 Jahren mit 60 meine Versicherung steuerfrei bekomme.

wenn ich bei meiner Kapitallv. alle Krankheiten

angegeben hätte, wäre der Beitrag immer höher geworden,aber für eine frühere Auszahlung hätte ich alle Krankheiten immer sofort angeben müssen und immer von Arzt zu Arzt(durch die Hölle) gehen müssen.

Wie lange wir noch leben ist den Versicherungen egal!

Ich rate ihnen,lassen Sie sich bei Fälligkeit die Versicherung auf einmal ausbezahlen,(keine monatliche Rente).
Legen Sie das Geld eventuell in Immobilien an

1-2 kleine Wohnungen wo Sie Miete erhalten(von der Sie selbst schon zum größten Teil Leben können)

Immobilien kann man sehr günstig ersteigern,Sie müssen ja nicht immer in der Heimatstadt sein.
Einen Teil auf 2-5 Jahre bei Banken(Renditeanleihen) wo man noch Zinsen 6-8% bekommt.
Nur einen geringen Teil höchstens für 2 Jahre zum Leben bei einer Heimatbank Tagesgeldkonto anlegen.

Hoffe es hilft ihnen ein wenig.

Gruß
monika61

Danke für die infos. Als Junge erwartete ich, daß ich bis 2014 mit 65 arbeiten wurde (wie bei den statlichen rentenversicherung) Die Auszahlung erfolgt in 2014 und ich will es nicht früher auszahlen lassen wegen dem hohen Verlust. Durch Angabe der Krankheit, möchte ich eine höhere Monatsrente in 2014 bewirken. Da ich jetzt 63 und arbeitslos bin, muss ich noch ein Jahr überbrücken! Meinst du, daß durch die Meldung der Krankheit jetzt, ich vorzeitig die bisher angegebene Rente erhalten könnte, statt eine höhere Summe in 2014?

Hallo,

tut mir leid aber in diesem speziellen Problem bin ich überfragt. Ich rate Ihnen Kontakt mit einem Steuerberater aufzunehmen der international „ausgerichtet“ ist oder Speziallist für sog. „Grenzgänger“ ist.

bei deinen Steuerfragen kann ich dir leider nicht helfen. Die deutschen Versicherer berücksichtigen im allgemeinen nicht das jemand ein individuell gesehen nierigere Lebenserwartung hat sondern gehen von einer durchschnittlichen Lebenserwartung laut den Tafel der deutschen Aktuarereinigung aus

Bei einer Rentenversicherung wird in Deutschland nie eine Gesundheitsprüfung vollzogen, es sei denn, dass biometrische Risiken mit abgesichert werden sollen (Berufsunfähigkeitsabsicherung, Risikovorsorge u.ä.).
Bei der Besteuerung ist alles zu versteuern, was als Gewinn dargestellt werden kann, somit auch die Bewertungsreserven.
In Deutschland ist man gem. Regelaltersgrenze ab 67 Renter - ist man gänzlich privat versichert, kann man mit 30 „Rentner“ sein, wobei der richtige Begriff dann eher Privatier wäre. Eine Steuererklärung ist immer zu machen, unabhängig davon ob man sich Rentner nennt oder nicht.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

MfG
CKH

DAnke Martina!, Ich werde auf alle Fälle die Auszahlung „verstreuen“. Muß aber noch bis 2014 aushalten !
Grüsse,
John Ludbrook

Danke für die Antworten,
Schade, daß kein Gesundheitscheck wegen Lebenserwartung in Deutschland gemacht wird, es wäre meines Erachtens durchaus fairer, (der Abgleich der Lebenserwartungen von „Männer vs Frauen“ wurde vermütlich bei den Monatsraten zum Anfang in 1970 bereits berücksichtigt.)
Bei Autoversicherungen ist eine individuelle Anpassung möglich!
Werden die „Gewinne“ in der Auszahlung der Kapitallebensversicherung (Rentenversicherentenversicherung) auch bei Verträge, die vor 1990 abgeschlossen wurden, gänzlich versteuert?

Es wäre schön wenn man zumindest „Verluste“ durch verschwundene Überschüsse, die mal versprochen wurde, steuerlich gelten machen könnte! Letzendlich ist der Versicherter der Verlierer und er kann es nicht nachvollziehen warum !!
Grüsse,
John Ludbrook

Hallo John Ludbrook,

Deinem Name nach schließe ich auf engliche Herkunft.

Obwohl ich England liebe und schon oft dort war, kann ich Dir leider nicht helfen.

Du benötigst eine guten freiberuflichen Rentenberater - aber keinen von einer Versicherungsgesellschaft - dem Du Dein Problem mit Vorlage aller Unterlagen schilderst.

Geldzuflüsse aus Versicherungen mußt Du mit einem Steuerberater klären.

Auch eine Anwalt im Sozialversicherungsrecht kann helfen.

Ich leider nicht.

Viel Gesundheit wünscht Dir

Stefan Seidel

Verträge, die vor dem 01.01.2005 geschlossen wurden und als Kapital ausgezahlt werden sind von der Steuer gänzlich befreit. Sofern hier verrentet wird, muss die Rente mit dem Ertragsanteil versteuert werden.

MfG
CKH

Sorry nicht mein Steckenpferd!
Hoffe bekommst noch von anderen gute Antworten